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Die Gemeinde sucht Vertreter des Volkes bei der Rechtssprechung in Strafsachen
Unterhaching · Schöffen gesucht
Unterhaching · Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt.
Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 33 Frauen und Männer, die am Amtsgericht München und Landgericht München als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird
Voraussetzungen für das Amt
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01. 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Straf-vollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Wichtige Rolle im Strafprozess
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden. Schöffen sind gegenüber den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Wo kann ich mich bewerben?
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 30.03. 2013 bei der Gemeinde Unterhaching, (Tel.: 089 - 66551324). Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.unterhaching.de heruntergeladen werden bzw. unter ordnungsamt@unterhaching.de per Email angefordert werden.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 30.03.2013 an die Gemeinde Unterhaching, (Tel.: 089 - 66551324). Bewerbungsformulare sind im Internet auf den Gemeindeseiten abrufbar.
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