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»Windkraft« in Grasbrunn
Grasbrunn · Bürgerversammlung
Grasbrunn · Der Gemeinderat der Gemeinde Grasbrunn hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2011 die Verwaltung beauftragt, das Windkraftgutachten der Öffentlichkeit vorzustellen.
Dazu findet am 10. April, um 18.00 Uhr eine Bürgerversammlung für alle Bürger der Gemeinde Grasbrunn im Bürgerhaus Neukeferloh, Leonhard-Stadler-Straße 12 statt. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, die Nutzung von Windenergie im Gemeindegebiet von Grasbrunn bauleitplanerisch zu steuern. Zur Realisierung dieses Ziels sollen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Grasbrunn geeignete Konzentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen und damit die Zulässigkeit von Vorhaben der Windkraft an anderer Stelle ausgeschlossen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Grasbrunn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2013 beschlossen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan »Windkraft« aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Grasbrunn. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.02.2013 beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und gleichzeitig die frühzeitige Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans durchzuführen. Mit der Ausarbeitung der Planung wurde das TeamBüro Markert aus Nürnberg beauftragt. Der Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans »Windkraft« in der Fassung vom 26. Februar 2013 basiert auf dem Windkraftgutachten und wird in der Zeit vom 19. März 2013 bis einschließlich 23. April 2013 in der Verwaltung der Gemeinde Grasbrunn (Rathaus) öffentlich ausgelegt.
Artikel vom 08.04.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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