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Unfälle in Europa lassen sich schnell und einfach regeln
Crash im Ausland – was tun?
Sieht schlimm aus, doch inzwischen lassen sich auch Unfälle im Ausland einfach regeln. Foto: ADAC
München · Für viele Menschen eine schreckliche Vorstellung: ein Autounfall im Urlaub. Rund 150 000 Autofahrer aus Deutschland werden jedes Jahr im Ausland in einen Unfall verwickelt.
Noch vor einigen Jahren war dies tatsächlich ein Drama, heutzutage hingegen ist das Recht für Unfallgeschädigte grenzüberschreitend komfortabel geworden. Die meisten Menschen, die unschuldig in einen Unfall verwickelt worden sind, versuchen den Fall vor Ort zu lösen. Davor raten Experten allerdings ab. Zwar ist ein örtlicher Anwalt besser mit den Gesetzen des Landes vertraut, doch in der Praxis zeigt sich, dass dieser Weg meist sehr mühselig ist. Außerdem: Im Ausland werden in vielen Ländern die Anwaltskosten nicht oder nur teilweise ersetzt. Nur wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, braucht sich um diese Kosten keine Sorgen machen.
Schaden von zu Hause regeln
Der ADAC rät daher, das neue Recht, die sogenannte 4-KH-Rechtlinie, in Anspruch zu nehmen. Das klingt kompliziert, doch besagt letztendlich nur, dass jeder, der im Ausland einen Unfall hatte, den Schaden von zu Hause aus regeln darf. Und das geht so: Nach dem Unfall einfach den Zentralruf der Autoversicherer anrufen (Tel.: 0800 25 026 00). Die Schadensabwicklung funktioniert dabei fast genauso schnell, als sei der Unfall in Deutschland passiert.
Viele Fotos können helfen
Drei Dinge sollten Autofahrer aber immer beachten, wenn sie im Urlaub in einen Unfall verwickelt wurden. Zum einen kann man nicht genug Fotos schießen, zum anderen sollte man immer persönliche Daten von Zeugen und Beteiligten notieren. Und außerdem niemals vor Ort ein Dokument unterschreiben, dass man nicht versteht – egal wie gestresst man ist.
Artikel vom 24.07.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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