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Briefwahlunterlagen
Verschiedene Beantragungswege
Garching · Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen möchte, kann mittels Briefwahl wählen. Auf folgenden Wegen können noch bis Freitag, 13. September, 15.00 Uhr (für die Landtagswahl) beziehungsweise Freitag, 20. September (für die Bundestagswahl), Briefwahlunterlagen bei der Stadt Garching beantragt werden.
Per Internet: Die Stadt Garching hat auf der Webseite www.garching.de einen elektronischen Briefwahlantrag (als HTML-Formular) bereitgestellt, mit dessen Hilfe die zu übermittelnden Daten an das Wahlamt geschickt werden können. Per schriftlichem Antrag: Bitte das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwenden und in einen frankierten und an das Wahlamt der Stadt Garching adressierten Umschlag stecken.
Persönlich im Rathaus (Zimmer 0.15 und 0.18): Bitte den Personalausweis/Reisepass und den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Dort gibt es auch Hinweise, was zu tun ist, wenn Dritte beauftragt werden sollen, die Wahlunterlagen abzuholen. Eine telefonische Antragstellung beziehungsweise per E-Mail ist nicht möglich.
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