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Stromnetzbetreiber Neubiberg
Neubiberg · Der Neubiberger Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die Stromkonzession für sein Gemeindegebiet künftig an die Stadtwerke Schwäbisch Hall zu vergeben. Bis das Vergabeverfahren endgültig abgeschlossen ist und die Stadtwerke Schwäbisch Hall das Stromnetz vom bisherigen Betreiber, der Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern AG), übernehmen können, wird jedoch noch einige Zeit vergehen.
Der Gemeinderat hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht und anhand der zuvor festgelegten Auswahlkriterien und deren Gewichtung zwischen den zuvor genannten Bietern seine Auswahl getroffen. Das Angebot eines dritten Bieters konnte aufgrund eines nicht erfüllten Kriteriums im Interesse des ordnungsgemäßen, insbesondere diskriminierungsfreien Konzessionierungsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Das Angebot der Stadtwerke Schwäbisch Hall stellte sich anhand der Kriterien »Erreichung der Ziele des § 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)«, die für die Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Energieversorgung stehen, als das besser geeignete dar.
Gleiches galt auch für die Kriteriengruppe der Ausgestaltung des Konzessionsvertrages. Mit der Vergabe der Stromkonzession erlaubt die Gemeinde einem Stromnetzbetreiber, seine Leitungen im gemeindlichen Grund betreiben zu dürfen. Hierfür ist eine gesetzlich geregelte Konzessionsabgabe vom Energieversorgungsunternehmen an die Kommune zu entrichten. Der neue Stromkonzessionsvertrag sieht die Bindung des Konzessionärs für 20 Jahre vor, wobei sich die Gemeinde einseitige Kündigungsrechte nach zehn und 15 Jahren vorbehält.
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