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SEPA-Einführung: Gemeinde und Zweckverband München-Südost informieren
Kontoverbindungen prüfen
Ottobrunn · Zum 1. Februar 2014 werden die nationalen Zahlungsverfahren durch SEPA (Single Euro Payments Area) abgelöst. Statt Kontonummer und Bankleitzahl heißt es dann IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code).
Alle Bankverbindungen müssen auf das neue Format umgestellt werden. Auch die Einzugsermächtigungen für Steuern (z.B. Hunde-, Grund- oder Gewerbesteuern) und Gebühren (z.B. Müll- oder Abwassergebühren) sind betroffen.
Die Gemeinde, der Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Ottobrunn und der Zweckverband München-Südost haben sich für die Möglichkeit entschieden, die vorhandenen Einzugsermächtigungen – sie heißen künftige Mandate – in Form eines Anschreibens an die Bürger und Kunden in die SEPA-Lastschrift-Mandate zu wandeln (»Umdeutungserklärung«). Die künftigen Mandate enthalten folgende Angaben: die IBAN des Zahlungspflichtigen, eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer sowie eine Mandatsreferenz des Lastschriftgläubigers. Durch die Gläubiger-Identifikationsnummer, die sowohl auf Bescheiden und Rechnungen ausgewiesen wird, als auch bei Lastschriften im Kontoauszug erscheint, ist die Gemeinde, der Wasserversorgungsbetrieb oder der Zweckverband eindeutig zu erkennen. Sollten Sie den Umdeutungserklärungen bezüglich der für verschiedene Steuern, Gebühren und Abgaben gemeldeten Bankverbindungen nicht widersprechen, nehmen Sie künftig wie bisher am Lastschriftverfahren teil.
Bitte helfen Sie mit, indem Sie Ihre automatisch ermittelte IBAN-Nummer kontrollieren. Bei Unstimmigkeiten geben Sie bitte Nachricht, um Fehlbuchungen zu vermeiden. Änderungen sind auf dem mitgeschickten Beiblatt (Gemeinde) oder im Formular, dass auf der Webseite heruntergeladen werden kann (Zweckverband), anzugeben und im Original unterschrieben an den jeweiligen Absender zurückzusenden.
Für Bürger und Unternehmen, die bisher nicht am Einzugsverfahren teilgenommen haben, aber künftig teilnehmen möchten, ist der Vordruck für das SEPA-Lastschrift-Kombi-Mandat auf der gemeindlichen Webseite hinterlegt. Die SEPA-Lastschriftmandate haben Urkundencharakter und müssen mit der Originalunterschrift des Kontoinhabers versehen sein. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax kann aus formalrechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden. MO
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