Schwere Vorwürfe

Rathaus und Landratsamt sehen keine Pflichtverletzung

Auch in Sachen Lärmschutz sind manche Bürger unzufrieden mit den Entscheidungen der Gemeinde Brunnthal und wollen jetzt klagen. 	Fotos: RedB

Auch in Sachen Lärmschutz sind manche Bürger unzufrieden mit den Entscheidungen der Gemeinde Brunnthal und wollen jetzt klagen. Fotos: RedB

Brunnthal · Die Brunnthaler Politauseinandersetzungen auf verschiedensten Themenfeldern erreichen wiederum eine neue Dimension.

Bei der Staatsanwaltschaft München I haben »Bürger aus Brunnthal«, wie sich die Unterzeichner nennen, eine mehrteilige Klage gegen den örtlichen Rathauschef Stefan Kern (CSU), den gesamten Gemeinderat und gegen Landrätin Johanna Rumschöttel (SPD) eingereicht. Darin wird den Beklagten vorgeworfen, in drei thematischen Bereichen beim Autobahnlärmschutz, bei der Festsetzung des Wasserpreises und dem Gebührenhandling im Bereich privater Kindertagesstätten »der Gemeindekasse Schaden zugefügt zu haben«. Nach dem Willen der Bürger sollen diese möglichen Verfehlungen in Strafanzeigen und Disziplinarverfahren münden. Ferner dringen die Bürger auf Schadensersatzforderungen gegen Rat und Ratschef.

Seltsam mutet allerdings an, dass die Bürger ihr Postulat mit »Bürger aus Brunnthal« unterschrieben haben und bisher nicht namentlich in Erscheinung traten. Zudem konnte auf Nachfrage bisher lediglich die Pressestelle des Münchner Landratsamtes den Eingang des Schreibens bestätigen. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch in seiner Funktion als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München I verneinte. »Wir können den Eingang des von Ihnen genannten Schreibens derzeit nicht bestätigen«, verlautbarte er auf Anfrage. Überrascht zeigten sich die Brunnthaler Gemeinderäte von der neuen Dimension der Auseinandersetzung. Erst durch die Presserecherche wurden sie informiert. »Gelassen«, reagierte Bürgermeister Stefan Kern auf die Anwürfe. Offenbar nicht ohne Grund: fast mit deckungsgleichen Begründungen wie das Landratsamt wies der die Vorwürfe der Bürger aus Brunnthal zurück.

»Wer soll denn überhaupt noch für den Gemeinderat kandidieren, wenn man sich mit seinem Eintreten für das Gemeinwohl derartigen Anwürfen aussetzt?« Die SPD-Gemeinderätin und potenzielle Brunnthaler Bürgermeisterkandidatin Anouchka Andres zeigte sich von den Vorwürfen schockiert. Bei geordneten finanziellen Verhältnissen sei es doch Anspruch der Gemeinde, den Wasserpreis und die Kindergartengebühren selbst gestalten zu können. Andres steht mit dieser Aussage den Klageführern diametral gegenüber. Diese hatten in ihrer Klagebegründung argumentiert, Kindergartengebühren für Einrichtungen privater Träger seien von der Gemeinde durch »rechtswidrige Kostenübernahme der Defizite künstlich niedrig gehalten« worden. Beim Wasser warfen die »Bürger aus Brunnthal« den gleichen Adressaten vor, die Gebührensätze rechtswidrig und bewusst zu niedrig festgesetzt zu haben. Andres widersprach auch mit Blick auf den Lärmschutz an der A8: »Dort stellt sich doch die Frage einer Kostenumlage erst nach Ende der Baumaßnahme«. Die Klageführer dagegen werfen besonders dem Bürgermeister im Kern vor, ein solches Ende der Baumaßnahmen aus Umlagegründen zu verzögern oder gar zu verhindern. Die Übernahme der Herstellungskosten durch die Gemeinde und ohne Umlage auf die Bürger sei »rechtswidrig« und zum finanziellen Schaden der Gemeinde. Zudem habe die Landrätin die Aufsichtspflicht in allen drei Punkten verletzt.

Kein Verständnis im Rathaus für anonyme Anzeige

Ein Vorwurf, den sowohl Amtssprecherin Christine Spiegel als auch Brunnthals Bürgermeister Stefan Kern prompt zurückwiesen. »Beim Lärmschutz sind die Voraussetzungen einer Umlage doch noch gar nicht erfüllt«, unterstrich Rathauschef Kern mit Blick auf den erst rudimentären Baufortschritt. Bei den Kindergartenbeiträgen und beim Wasserpreis liege eine kommunale Subventionierung im Ermessen der Gemeinde, wenn der Haushalt dies ermögliche. »Mit erschwinglichen Kindergartengebühren und einem vergleichsweise niedrigen Wasserpreis ist doch den Menschen im Ort gedient«, mochte der Rathauschef die Aufregung in diesen Punkten nicht verstehen. Landratsamts-Sprecherin Spiegel blies ins gleiche Horn. »Solange eine Gemeinde finanziell keine erheblichen Probleme hat, liegt es in gewissen Grenzen in ihrer Entscheidungshoheit, Prioritäten zu setzen. Gerade die Kindergartenbeiträge seien eine freiwillige Leistung der Gemeinde.

Gemeinde darf im Rahmen Gebühren senken

Die Vorwürfe an den Landkreis, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben«, wies Spiegel zurück. Kritischer äußerte sich in der Sache die UBW in Person von Gemeinderat Gerhard Zitzelsberger. »Beim Wasserpreis war eine heftige Reaktion abzusehen. Das kommt dabei heraus, wenn der Bürgermeister alles zur Chefsache macht und die Dinge erst thematisiert, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.« Beim Thema Lärmschutzwall sei die Beurteilung derzeit noch »sehr schwierig«. Bei den Kindergartengebühren mochte Zitzelsberger nichts Ehrenrühriges erkennen. Es liege im Ermessen der Gemeinde, hier auch die Eltern zu unterstützen und für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Den Klageumfang mochte auch Zitzelsberger allerdings nicht nachvollziehen. RedB

Artikel vom 05.11.2013
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