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Es geht ums Geld
Haar klagt gegen die Zahlen vom Zensus 2011
Haar · Zieht jemand vor die Schranken eines Gerichts und klagt, geht es meist ums Geld. Das ist auch der Grund für Haar, gegen einen Bescheid des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung (LfStaD) vorzugehen. Hintergrund ist der Zensus 2011, die Ermittlung der Einwohnerzahlen. Dabei ergibt sich für Haar ein Fehlbestand von 457 Personen gegenüber dem Stand im Melderegister. »Dies hat langfristig gesehen auch negative Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich«, betonte Bürgermeister Helmut Dworzak im Gemeinderat, der die Klageeinreichung gegen eine Stimme billigte.
Ende Mai diesen Jahres waren die ersten Ergebnisse des Zensus veröffentlicht worden mit den Einwohnerzahlen zum Stichtag 9. Mai 2011 samt Fortschreibung dieser Zahlen zum Jahresende 2011. Bis zum 1. September 2013 konnten Einwände im Rahmen einer Anhörung gegen das Ergebnis beim LfStaD eingebracht werden, was von Haarer Seite wie auch von rund 100 weiteren bayerischen Kommunen getan worden war. Am 14. November teilte die Behörde Dworzak dann mit, dass die Einwendungen nicht berücksichtigt werden, Tage später ging dann der »Bescheid zum Zensus 2011 mit Rechtsbehelfsklärung ein«, wie Helmut Schmid, Geschäftsführer im Rathaus, in der Beschlussvorlage für das Ortsparlament erläuterte. Und: »Als Argumente wurden von der LfStaD angeführt, dass das Stichprobenverfahren gesetzlich legitimiert sei und dass die kommunal geführten Melderegister nicht zuverlässig seien.« Dazu muss man wissen: Per wissenschaftlich entwickeltem Stichprobenmodell wurde – auch für Haar – ein Korrekturfaktor ermittelt. Laut Geschäftsführung des Bayerischen Städtetags ergaben sich bei Kommunen über 10.000 Einwohner im Vergleich zwischen Zensus und Melderegister aber »größere Abweichungen«. Im Freistaat weist das Ergebnis des Zensus demnach einen Verlust von 150.000 Einwohnern aus. Laut Vorlage »wären dadurch für Bayern im Länderfinanzausgleich rund 200 Millionen Euro weniger einzubringen.« Dazu heißt es weiter: »Es kann nachgewiesen werden, dass die Unterschiede gegenüber den Zahlen des Melderegisters ausschließlich am Verfahren liegen, das die LfStaD angewendet hat.« In Sachsen-Anhalt hat führt die Stadt Burg bereits eine Musterklage, der sich weitere zehn Kommunen angeschlossen haben. Der Streitwert wurde auf 5.000 Euro festgesetzt, »die finanziellen Folgen einer Klageeinreichung sind also überschaubar«, so Dworzak. In Baden-Württemberg haben 280 von 1100 Gemeinden Widerspruch gegen die Zählergebnisse eingelegt. Alle Bürgermeister hoffen: Ein positiver Ausgang des Verfahrens könnte in Zukunft mehr Geld aus dem Finanzausgleich bringen. ikb
Artikel vom 09.12.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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