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Keine Offenlegung
Grünwald · Knappes Ergebnis im Gemeinderat
Grünwald · Sollen Beschäftigungs- und Auftragsverhältnisse von Mitgliedern des Gemeinderates mit der Gemeinde Grünwald bekannt sein oder nicht? Dieser Frage stellten in der jüngsten Sitzung die Gemeinderäte. Zugrunde lag ein Antrag der Grünen und der FDP, die eine Darlegung wünschten.
Dabei sollten auch die Löhne und Gehälter sowie Auftragsentgelte an Amtsinhaber berücksichtigt werden. Ebenso sollten kommunale GmbH’s sowie gemeindliche Einrichtungen wie die Freiwillige Feuerwehr einbezogen werden. Wie die Verwaltung darlegte, haben in rechtlicher Hinsicht einzelne Gemeinderäte kein eigenes Recht auf Information. Jedoch steht dem Gemeinderat als Kollegialorgan ein umfassendes Überwachungsrecht zu und der Gemeinderat hat das Recht Auskunft zu erhalten.
In jedem Fall jedoch wären die Darlegung von Beschäftigungs- und Auftragsverhältnissen nur in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. Wie Ingrid Reinhart-Maier (Grüne) erklärte, wollte sie mit dem Antrag deutlich machen, dass nicht nur sie, sondern auch andere Gemeinderäte mit der Gemeinde wirtschaftlich zu tun haben. Sie fühlte sich nach ihren Worten in einer der vorigen Sitzungen persönlich betroffen und »so als würde ich nicht ins Gremium gehören«, da sie in der gemeindlichen Bibliothek tätig ist. Wilhelm Knittel (CSU) sagte, dass ein solches Vorgehen nicht legitim sei und Auftragnehmer geschützt sein sollten. »Jeder, der einen Auftrag gewinnen will, muss sich dem Wettbewerb stellen«, betonte er. Bürgermeister Jan Neusiedl (CSU) erklärte zudem, dass natürlich »der wirtschaftlichste Bieter« den Zuschlag erhält. Nach Meinung von Christian Altmann (FDP) sollte es den Kollegen im Gremium bekannt sein, wer mit der Gemeinde arbeitet und zu welchen Summen. Hierzu sagte Thomas Lindbüchl (CSU), dass dies beim Handwerk sinnlos sei, da anhand der Summen nicht deutlich werden würde, ob eine Abhängigkeit besteht.
Mit 13 zu 11 Stimmen entschieden sich die Räte, dass Löhne und Gehälter an Gemeinderatsmitglieder dargelegt werden sollen ebenso wie von kommunalen GmbH‘s und gemeindlichen Einrichtungen. Auftragsentgelte sollen nicht bekannt gemacht werden. hol
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