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Singhammer drin
Münchner Norden · Gemeinsamer Ausschuss für Notfall
Milbertshofen/Schwabing · Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer ist am 30. Januar als Mitglied in den Gemeinsamen Ausschuss gemäß Artikel 53 a Grundgesetz gewählt worden. Der Münchner CSU-Abgeordnete Singhammer: »Der Gemeinsame Ausschuss muß hoffentlich nie als Notparlament zusammentreten.«
Er erklärt: »Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus den Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Er ist ein Notgremium, das dann zusammentritt, wenn die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln erfordert und einem rechtzeitigen Zusammentritt des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegen stehen oder dieser nicht beschlussfähig ist. In einem solchen Fall stellt der Gemeinsame Ausschuss fest, dass der Verteidigungsfall eingetreten ist, das heißt: das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht.«
Artikel vom 03.02.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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