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München · Bundespolizei vollzieht Haftbefehle
Symbolische Verhaftung. Bundespolzei verhaftet zwei Osteuropäer in München Foto: Bundespolizei
München · Zwei mit Vollstreckungshaftbefehl gesuchte Straftäter konnte die Bundespolizei am Sonntag, 13. April, jeweils am Ausgang Bayerstraße des Münchner Hauptbahnhofes festnehmen.
Um etwa Viertel nach Zwei wurde von einer Streife der Bundespolizei ein 36-jähriger polnischer Staatsbürger kontrolliert. Beim Datenabgleich stellte sich heraus, dass ihn die Staatsanwaltschaft München I am 18. März zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Der 36-Jährige war wegen Gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 50 Euro verurteilt worden. Von dieser Strafe waren noch 43 Tage offen. Dafür hätte der Pole die Verfahrenskosten eingerechnet 2.907,87 Euro an die Gerichtskasse zahlen sollen. Da er dies nicht getan hatte, und das Geld auch während des Aufenthaltes bei der Bundespolizei nicht beibringen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe der Justiz überstellt.
Dasselbe Schicksal der Überstellung an die Justiz ereilte einen 31-jährigen Bulgaren. Dieser war gegen 21 Uhr von einer Bundespolizeistreife einer Personenkontrolle unterzogen worden. Es stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft München I erst am 3. April zur Festnahme ausgeschrieben worden war. Er war wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt worden. Da auch er die Geldstrafe nicht entrichtet hatte und das ausstehende Geld von 808,50 Euro bei der Bundespolizei nicht vorweisen konnte, muss er für die nächsten 49 Tage ersatzweise in Haft.
Artikel vom 14.04.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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