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Einvernehmlich geeinigt
München · Keine Übernahme der Kosten einer privaten Kita
München · Am Mittwoch, 11. Juni, ist vor dem Verwaltungsgericht München erstmals eine Klage verhandelt worden, die im Rahmen des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz auch die Übernahme der höheren Kosten einer privaten Einrichtung durch die Landeshauptstadt München zum Gegenstand hatte.
Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage durch das Gericht entschied die Mutter des Kindes in der Verhandlung, die Klage für erledigt zu erklären. Diese Entscheidung der Mutter ist für die Landeshauptstadt München eine Bestätigung für den eingeschlagenen Weg, die Eltern bei der Suche nach einem Betreuungsplatz individuell und speziell zu beraten und gemeinsam mit ihnen eine für die jeweilige Familie passende Lösung zu finden. Nachdem sich die Familie aus München an die Elternberatungsstelle des Referats für Bildung und Sport gewandt hatte, konnte dem Kind umgehend ein Kita-Platz in einer kostengünstigeren Einrichtung eines freigemeinnützigen Trägers vermittelt werden.
Während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München wurde ausdrücklich auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Eltern jederzeit für Kinderbetreuungskosten finanzielle Hilfe über die Wirtschaftliche Jugendhilfe erhalten können. Der Weg zum Gericht ist hierfür nicht notwendig und wird unbürokratisch geregelt.
Artikel vom 20.06.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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