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Gericht prüft Ungleichbehandlung bei Pensionen
Renten voll steuerpflichtig?
München · Wie der NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine mitteilt, könnten Renten zukünftig stärker versteuert werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft derzeit die Verfassungsmäßigkeit der ungleichen Besteuerung von Renten und Pensionen. Nach aktuellem Steuerrecht werden Renten nur mit einem sogenannten Ertragsanteil, der bei Altersrenten ca. 30 % der Bruttorente beträgt, besteuert.
Pensionen werden dagegen in voller Höhe, ähnlich dem Bruttoverdienst eines Arbeitsnehmers bei der Besteuerung berücksichtigt. Begründet wurde diese unterschiedliche Handhabung bisher mit dem Argument, dass Beamte keinen eigenen Beitrag zur Rente zahlen, Arbeitnehmer je-doch die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge aus eigener Tasche löhnen. Letztendlich bleiben aber durch diese Regelung nach Angaben des Deutschen Beamtenbundes mindestens 95 % der Altersrentner von einer Besteuerung verschont.
Wie Marlies Spargen vom NVL berichtet, muss z.B. ein Rentnerehepaar mit jeweils 3.000 DM Bruttorente und einem Ertragsanteil von 27 % (Rente ab 65 Jahren) und Nebeneinkünften von ca. 8.500 DM im Jahr (Werte 2001) keine Steuern zahlen. Bei einem Pensionär unterliegen dagegen alle Einnahmen der Besteuerung. Lediglich 2.000 DM Werbungskosten und ein Vorsorgefreibetrag von 6.000 DM bleiben von der Versteuerung verschont. Damit entstehen für ein Pensionärsehepaar oft erhebliche Steuerzahlungen.
Gegen diese Ungleichbehandlung hatte ein Ruhestandsbeamter geklagt. Das Finanzgericht Münster gab ihm Recht und reichte dieses Problem weiter nach Karlsruhe. Dabei ist das Thema nicht neu. Bereits vor 21 Jahren hatten die Verfassunghüter den Gesetzgeber aufgefordert, diese ungleiche Behandlung zu beseitigen. Geschehen war bis dato nichts.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird jetzt für Anfang 2002 erwartet. Wie schnell der Gesetzgeber die Entscheidung dann umsetzt, bleibt abzuwarten. Denkbar ist eine Besteuerung der Altersrenten mit einer anfänglichen Berücksichtigung von 65 % in einer Übergangsphase. Wer jetzt schon Altersrente bezieht, sollte jedoch aus Gründen des Vertrauensschutzes maximal mit 70 % der jährlichen Bruttorente besteuert werden.
Als Ausgleich zur Rentenbesteuerung müssten die Rentenversicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden können. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können sich Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Artikel vom 21.11.2001Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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