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Ohne Gepäck in den Urlaub
München-Flughafen · Bundespolizei zieht falsche Dänen aus dem Verkehr
Bundespolizisten am Münchner Airport überprüfen täglich die Dokumente von mehr als 39.000 Passagieren auf Fälschungsmerkmale. Technik, Know-how und vielfältige Sprachkenntnisse helfen dabei. Foto: Bundespolizei
München/Hallbergmoos · Zwei angeblich dänische Staatsangehörige scheiterten am Mittwoch, 3. Dezember bei ihrem Versuch, die Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle für den Flug nach Punta Cana mit gefälschten Dokumenten zu überlisten.
Mit geschultem Auge stellten die Beamten schnell fest, dass beide dänischen Reisepässe komplett gefälscht waren. Nachdem die beiden Männer zudem kein Wort Dänisch verstanden, nahmen die Bundesbeamten sie vorläufig fest und mit zur Wache.
In den Polizisten reifte schnell der Verdacht, dass die beiden angeblichen Dänen in Wirklichkeit Albaner waren. Nachdem die 17 und 29 Jahre alten Männer anfänglich nicht einmal den Albanisch-Dolmetscher verstehen wollten, erzählten sie erst von einer zehntägigen Urlaubsreise in die Dominikanische Republik – ganz ohne Gepäck. Später gaben sie in der Vernehmung schließlich zu, dass sie in Wahrheit in den Vereinigten Staaten ihr Glück und Arbeit suchen wollten. Für die geplante Schleusung dorthin seien knapp 13.000 Euro an einen unbekannten Landsmann geflossen. Dieser habe in einem Café in Tirana das Geld kassiert und sie über den Ablauf der Schleusung aufgeklärt. Anschließend seien sie auf einem LKW über Griechenland nach Italien gebracht worden. Dort habe ihnen der LKW-Fahrer die dänischen Pässe ausgehändigt. Ein weiterer Albaner habe sie zum Flughafen in Florenz gebracht und ihnen die Tickets für den Flug über München nach Punta Cana besorgt. Nach ein paar Nächten in der Dominikanischen Republik hätte es dann in Erwartung eines besseren Lebens in die USA gehen sollen.
Der 29-Jährige und sein 17-jähriger Neffe werden nun jedoch mit Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung sowie unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts im Gepäck in ihre Heimat zurückfliegen müssen.
Artikel vom 06.12.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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