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Jungschwan getötet
Tierrettung München appelliert: Tierquälerei ist strafbar!
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Dieser Jungschwan wurde nahe der Braunauer Eisenbahnbrücke in Untergiesing mutwillig schwer verletzt. Er musste schließlich eingeschläfert werden. Foto: Tierrettung München
München · In letzter Zeit erhält der eingetragene Verein »Tierrettung München« vermehrt Hinweise auf Tierquälerei im Münchner Stadtgebiet.
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So wurde die Tierrettung am Donnerstag, 4. Dezember, von einem ihrer Mitglieder zu einem Jungschwan im Ententeich an der Braunauer Eisenbahnbrücke über die Isar gerufen. Das Tier, so der Anrufer, weise einen blutigen Flügel auf.
Am Einsatzort eingetroffen, zeigte sich der junge Schwan zwar in Ufernähe, ließ sich aber nicht einfangen. Daher verständigte die Tierrettung die Feuerwehr. Nach vielen Mühen konnte der Schwan mit einem Netz eingefangen werden. Bei der Untersuchung des Schwans stellte sich ein Bruch des Oberarms am linken Flügel heraus – der Knochen spießte durch die Haut.
Die Tierrettung brachte den verletzten Schwan in die Vogelklinik der LMU. Da sich der Bruch zu nah am Gelenk befand und der Vogel daher für immer flugunfähig geblieben wäre, wurde das Tier schließlich eingeschläfert.
Mehrere Spaziergänger hatten von Jugendlichen berichtet, die bereits Tage zuvor einige Vögel mit Futter angelockt und dann mit Schlagstöcken gequält hätten. Ein weiterer Jungschwan sei bereits tot aufgefunden worden. Auch die Münchner Polizei soll dem Vernehmen nach bereits informiert worden sein. Die Vizepräsidentin und Gründerin der Tierrettung München, CSU-Stadträtin und Rechtsanwältin Evelyne Menges, äußerte sich zu den Vorfällen: »Tierquälerei ist strafbar und kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ich appelliere an die Münchner, bei entsprechenden Vorfällen sofort die Polizei zu rufen. Es kann nicht sein, dass unschuldige Tiere aus lauter Jux und Tollerei von Menschen gequält, schwer verletzt oder sogar getötet werden.«
Artikel vom 11.12.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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