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Wie man sich bei Reisen schützt
Damit ein Reise-Notfall nicht auch daheim zum Notfall wird, sollte man gezielt vorsorgen. Foto: ADAC
München · „Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben“, heißt es im Volksmund – leider auch die eine oder andere böse und am Ende teure Überraschung. Deshalb ist es ratsam, sich umfassend vor, während und nach dem Urlaub abzusichern.
Reiserücktritt
Warum für eine Reise bezahlen, die man nicht antreten kann oder aus wichtigem Grund abbrechen muss? Hier springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Je nach Tarif sorgt die ADAC Reiserücktritts-Versicherung für Stornokostenübernahme, die Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruch und finanziellen Ausgleich bei Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks.
Mietfahrzeug
Wer im Ausland ein Mietfahrzeug nutzt übersieht häufig ohne es zu wissen eine wichtige Versicherungslücke: Wenn es bei Unstimmigkeiten mit dem Vermieter oder nach einem unverschuldeten Unfall zu Streitigkeiten kommt, muss man, um Recht zu bekommen, die Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten vorstrecken. Dagegen absichern kann man sich mit dem weltweit gültigen Mietfahrzeugrechtschutz, der in der ADAC Rechtschutzversicherung enthalten ist.
Krank im Ausland
Viele glauben, sie seien im Ausland über ihre Krankenkasse ausreichend abgesichert – ein Trugschluss. Daheim erstattet die Kasse nur den Rechnungsanteil, der sich an deutschen Sätzen orientiert, und der ist deutlich geringer. Nicht erstattet werden Kosten, die außerhalb Europas entstanden sind und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat – wie etwa den USA, Thailand oder Ägypten. Hat der Patient keine Auslandspolice, muss er alles allein zahlen. Beispiel Amerika: Wer dort in die Klinik muss, wird schnell mit 2000 Euro belastet – täglich! Auch den Rücktransport finanzieren die Kassen nicht. Ohne eine gute Police wie die ADAC Auslandkrankenversicherung im Rücken kann das einen Normalverdiener ruinieren.
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