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Illegale Sprayer
München · Sachschaden von rund 20.000 Euro
Eigentlich nett anzusehen, aber leider eignet sich eine S-Bahn eher nicht als Graffiti-Leinwand. Foto: Bundespolizei
München · Ob ein Graffiti Kunst oder Sachbeschädigung sind, wird nur in zweiter Linie am Motiv deutlich. Hauptkriterium zur Unterscheidung ist der Untergrund. Öffentlich und für Graffiti freigegeben oder privat und eben nicht freigegeben.
Bei den Zügen der Nah- und Fernverkehrsbetriebe ist die Sachlage klar. Trotzdem oder viel mehr: genau deswegen werden sie immer wieder Ziel von Sprayern, die ihre bisweilen sogar ansehnlichen Kunstwerke darauf hinterlassen. Über die Osterfeiertage und schon davor musste die Deutsche Bahn wieder mehrere Sachbeschädigungen registrieren. S-Bahnen und Züge wurden mit Graffiti überzogen. Dadurch entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 20.000 Euro.
Rund um die Osterfeiertage wurden der Bundespolizei insgesamt acht »Besprühungen«, wie das im Amtsdeutsch heißt, von S-Bahnen und einem Zug in den Abstellanlagen Altomünster, Aubing, Aying, Hohenbrunn, Maisach, Moosach und Tutzing mitgeteilt. Dabei waren fast 500 Quadratmeter Fläche besprüht worden – an sich auch noch eine sportliche Leistung, von den Aufwendungen der Sprayer für die Farbe gar nicht zu reden. Allein, das alles ergibt gar keinen Sinn, weshalb die Allgemeinheit mehr davon profitieren würde, wenn diese Kunstwerke das Licht der Welt auf legalen Flächen erblicken würden. Bei den Besprühungen am S-Bahnhaltepunkt Altomünster waren ein Hubschrauber sowie ein Diensthund der Bundespolizei gegen 2 Uhr nachts im Einsatz. In unmittelbarer Nähe des Haltepunktes konnte ein Lager mit mehr als 50 Spraydosen aufgefunden werden.
Die Bundespolizei hat in allen Fällen strafrechtliche Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung aufgenommen.
Artikel vom 09.04.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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