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Garching · Rentner kann in Wohnung bleiben
Garching · Unbürokratische und bürgernahe Hilfe für einen bedürftigen 69-jährigen Rentner aus Garching konnte der AWO-Ortsverein kürzlich leisten. Herr H. erhält nur eine kleine Rente und ist dadurch auf staatliche Transferzahlungen angewiesen.
Als er vor kurzem eine zusätzliche Beschäftigung bei einer Entsorgungsfirma im Nachbarort aufnahm, um trotz massiver gesundheitlicher Einschränkungen das äußerst karge Einkommen etwas aufzubessern, wurde ihm der Zuverdienst - wie es die Regel ist - sofort voll angerechnet und seine Mietbeihilfe enorm reduziert. Binnen kurzem liefen beträchtliche Mietschulden auf. So wurde die Wohnungsnotfallhilfe FOL der AWO im Landkreis München auf ihn aufmerksam und sofort tätig.
In Verhandlungen mit Vermieter und dem Landratsamt gelang es gemeinsam, eine Schuldenregelung und den Verbleib von Herrn H. in der Wohnung in Garching zu vereinbaren. Langfristig werden nun die Verbindlichkeiten reduziert, der AWO-Ortsverein Garching beteiligt sich mit 200 Euro daran und so konnte im Zusammenwirken aller Betroffenen erreicht werden, dass der seit vielen Jahren in Garching lebende bedürftige alleinstehende Rentner in seiner Wohnung bleiben kann und nun einige Sorgen weniger hat. »Wir freuen uns darüber, dass wir einem Menschen, der bisher nie auf der Sonnenseite des Lebens stand, helfen konnten.«, erklärte Werner Landmann, Vorsitzender des AWO-Ortsvereins Garching.
Artikel vom 22.04.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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