KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Bayern · Neues vom "Kini" – Auf den Spuren König Ludwigs II. wandeln
Wir verlosen drei Exemplare von "111 Orte Ludwigs II., die man gesehen haben muss".
München · "Einfach Reiki" – Selbstheilungskräfte aktivieren
Wir verlosen fünf Exemplare von "Einfach Reiki"
Weitere Gewinnspiele
Forderungen des Kabinetts Seehofer an den Bund zur Entschärfung des Asylproblems
Staatsregierung betrachtet Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten
München/St. Quirin · Bayern will Asylbewerber, deren Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, künftig schneller abschieben können. Von der Bundesregierung fordert die Staatsregierung die Einführung dieser Regelung für ganz Deutschland. Weitere Forderungen sind:
- Aufnahme von Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten des Asylverfahrensgesetzes. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob weitere, insbesondere afrikanische Staaten, in diese Liste aufgenommen werden können.
Beschlüsse
und Forderungen der CSU
Der Umgang von Gesellschaft und Politik mit Asylbewerbern Maßnahmenpaket für die bayerische Asylpolitik
Forderungen Bayerns zur Bewältigung des Asylbewerberzugangs
Bayern fordert von der EU Maßnahmen in der Flüchtlingspolitik
- Initiative der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission zur Wiedereinführung der Visapflicht für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, EJR Mazedonien, Montenegro und Serbien.
- Ausweitung von Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG für Personen aus sicheren Herkunftsländern oder deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden.
- Gesetzliches Verbot der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen an Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen oder deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, sowie an Asylbewerber, deren Überstellung im Dublin-Verfahren angeordnet ist. Andererseits müssen alle Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive sehr schnell in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern.
- Wiedereinführung der generellen räumlichen Beschränkung auf den Bezirk der Ausländerbehörde (Residenzpflicht) für Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen oder deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sowie für Asylbewerber, deren Überstellung im Dublin-Verfahren angeordnet worden ist.
- Abschaffung der Duldung für Asylbewerber, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, durch Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Diese Ausländer erhalten nur noch ein Papier, in dem ihre Ausreisepflicht bescheinigt wird. Damit entfällt auch die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis.
- Schaffung der Möglichkeit, dass Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive auch länger als drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben können.
- Massive Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in den Westbalkanstaaten, um die Botschaft zu verbreiten, dass sich das Kommen nach Deutschland nicht lohnt und sogar eine Wiedereinreisesperre droht, die für den gesamten Schengenraum gilt.
- Zur Sicherstellung einer einheitlichen Abschiebungspraxis in Deutschland dürfen Abschiebungsstopperlasse der Länder nur im Einvernehmen mit dem BMI oder durch IMK-Beschluss erfolgen. Dadurch werden Wintererlasse einzelner Länder ausgeschlossen.
- Abschiebungen nach Ablauf der Ausreisepflicht dürfen grundsätzlich nicht angekündigt werden.
- Der Bund muss bei der in diesem Jahr anstehenden Umsetzung der EU-Vorgaben zur Unterbringung von Asylbewerbern der veränderten Situation beim Zugang von Asylbewerbern Rechnung tragen. Die Ausgestaltung von Unterkünften muss menschenwürdig sein, darf aber keinen zusätzlichen Anreiz schaffen, nach Deutschland zu kommen.
- Der Bund muss sich an Wohnraumprogrammen der Länder in Höhe von mindestens 2 Mrd. € jährlich beteiligen. Da in vielen Regionen der Wohnungsmarkt bereits heute sehr angespannt ist, sind massive Investitionen in den Wohnungsmarkt notwendig, um soziale Verwerfungen in Folge der vielen Flüchtlinge, die dauerhaft bei uns bleiben, zu vermeiden.
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)