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Tempo 30? Find ich gut!
Landkreis Ebersberg · Landrat Niedergesäß begrüßt Initiative des Bundes
Ebersberg · Nur mit maximal Tempo 30 sollen Autofahrer künftig Kindergärten, Schulen und auch Pflegeheime passieren dürfen, auch wenn sie auf einer Hauptverkehrsstraße unterwegs sind.
Landrat Robert Niedergesäß begrüßt diesen Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums sehr. »Endlich – das wird Zeit! Kinder brauchen unseren besonderen Schutz, vor allem im Straßenverkehr! Gerade die kleineren Kinder können die Gefahren oft nicht sehen, Geschwindigkeiten von Fahrzeugen nicht richtig einschätzen und reagieren oft spontan. Immer wieder erreichen mich Vorschläge und Anträge von Eltern und Gemeinden, die eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich von Kindergärten und Schulen fordern, aber bislang ist das auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht möglich, weil die Straßenverkehrsordnung (StVO) das leider verbietet, das ist völlig an der Realität vorbei. Wenn der Bundestag und der Bundesrat die StVO auf Initiative des Bundesverkehrsministers an dieser wichtigen Stelle nun ändern, ist das sehr im Sinne der schwächeren Verkehrsteilnehmer und auch ein wichtiger Beitrag zur erhöhten Schulwegsicherheit«, so der Landrat. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge generell die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Wohngebieten oder in Bereichen, in denen sehr viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind, können die Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit den Gemeinden Tempo-30-Zonen einrichten. Hauptverkehrsstraßen dürfen hier bislang nicht einbezogen werden.
Damit Tempo 30 künftig möglich wird, muss erst das zuständige Gesetz, die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert werden. Landrat Robert Niedergesäß: »Ich hoffe, dass die Gesetzesänderung möglichst bald Realität wird. Die Verkehrsbehörden in den Landratsämtern erhalten dann eine neue Basis für ihre Arbeit und können Gefahrenstellen damit besser und bürgernäher entschärfen. Anträge, die uns dann aus den Gemeinden erreichen, möchte ich im Interesse der Sicherheit der Kinder unterstützen und zügig umsetzen, darüber werde ich auch die Bürgermeister auf der nächsten Bürgermeisterdienstversammlung informieren.«
Artikel vom 10.10.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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