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Gute Nachricht für Rodelfreunde
Grafing · Keine Sicherheitsrisiken durch geplante Ortsumfahrung »St 2080«
Grafing · Wie dem Stimmkreisabgeordneten und Grafinger Stadtrat Thomas Huber (CSU) nun seitens des Staatlichen Bauamts Rosenheim mitgeteilt wurde, wird es durch den aktuell begonnenen Neubau der Ostumfahrung von Grafing keine Sicherheitsrisiken für Rodler am beliebten Schlittenberg in unmittelbarer Nähe der Grundschule geben.
»Diese positive Nachricht für unsere Familien ist eine Erleichterung, da dieser Schlittenberg für unsere Kinder untrennbar mit dem Winter verbunden ist – sofern Schnee liegt«, so Huber, der im Interesse der Kleinen noch auf »ein bisschen« Schnee zum Schlittenfahren hofft.
Die Initiative hierzu geht auf einen früheren Antrag von Thomas Huber in seiner Eigenschaft als Mitglied der Grafinger CSU-Stadtratsfraktion zurück. Huber hat 2008 unter anderem den Schlittenberg im Planfeststellungsverfahren für die Ostumfahrung thematisiert und darum gebeten, bei den Planungen darauf zu achten, dass der Auslauf des Schlittenbergs nicht durchkreuzt und kein Sicherheitsrisiko geschaffen wird. Nicht nur bei den Planungen hat man darauf Rücksicht genommen – beim letzten Schneefall wurde dies sogar kurzerhand vor Ort getestet.
Das Staatliche Bauamt Rosenheim sichert Huber nun zu, dass es der Grafinger Bevölkerung auch zukünftig möglich ist, am genannten Schlittenberg zu rodeln, ohne sich in Gefahr zu bringen und informierte den Abgeordneten in einer Mail: »Wie Sie beiliegendem Bild entnehmen können, endet der Auslauf der Rodler etwa 70 Meter vor dem neu errichteten Wall am Verkehrsübungsplatz. Die Ortsumfahrung wird am Fuß dieses Walls vorbei gehen. Zwischen dem Schlittenberg und der Umfahrung von Grafing werden daher zukünftig etwa 50 Meter liegen. Die Rodelfreude wird daher keinesfalls durch das Risiko, auf die Fahrbahn der Umfahrung zu geraten, getrübt werden«, so die Aussagen des Staatlichen Bauamtes Rosenheim.
Zudem erneuerte das Bauamt Rosenheim gegenüber Huber die Zusage, die Umfahrung entsprechend freiwilliger Grundverfügbarkeit einzugrünen, sprich Baum- und Strauchpflanzungen vorzunehmen.
Artikel vom 22.02.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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