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Artengeschützte Tiere müssen angemeldet werden
München · Manche Haustiere muss der Halter anmelden. Hauptsächlich dann, wenn es sich nicht um Haustiere im landläufigen Sinne handelt. Darunter fällt auch eine Vielzahl der Tiere, die unter Artenschutz stehen.
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Wer sich also ein solches artengeschütztes Wirbeltier halten möchte, muss dieses bei der Unteren Naturschutzbehörde anzeigen. Das gilt nicht nur bei der erstmaligen Haltung eines solchen Tieres, sondern auch bei jedem Zu- und Abgang.
In München muss jedes geschützte Tier auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt neu gemeldet werden. Bei einem Umzug von einer Kommune in eine andere, müssen bei entsprechenden Naturschutzbehörden informiert werden. Wenn ein solches Tier verkauft wird, müssen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer bei ihren jeweiligen Behörden den Besitzerwechsel melden.
Damit sollte prinzipiell gewährleistet sein, dass die Kommunen wissen, wo sich welches Tier aufhält. Der Unteren Naturschutzbehörde München sind derzeit rund 3.000 private Halter geschützter Exemplare bekannt. Beim Abgleich der Buchführungspflicht der Zoogeschäfte werde jedoch deutlich, dass nur etwa jedes zehnte artengeschützte Tier angemeldet wird.
Unter Artenschutz stehen auch für den Menschen gefährliche Tiere, wie Riesenschlangen, Giftschlangen, Seeschlangen, Schnappschildkröten, Warane und Skorpione. Diese Tiere müssen zusätzlich beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet werden.
Artikel vom 22.06.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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