KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Bayern · Brauchtumskalender zu gewinnen
Wir verlosen 3 Kalender
Bei der langen Nacht stehen alle Museen offen
Wir verlosen 20 x 2 Eintrittskarten für die Lange Nacht der Museen.
Weitere Gewinnspiele
Grillen an der Isar
München · Pflicht zur Mitnahme des Abfalls
München · Vom Landratsamt München sind für den Bereich an der Isar auf bestimmten Kiesbänken das Grillen und Lagerfeuer zwischen 7 und 23 Uhr unter genau einzuhaltenden Bestimmungen zugelassen (Plan siehe Internet: www.landkreis-muenchen.de).
Internet: www.landkreis-muenchen.de
In diesem Bereich befindet sich auch eine offizielle Grillstelle an der Garchinger Brücke auf der Kiesinsel, sowie im Süden kurz oberhalb der sogenannten Mollbrücke auf Unterföhringer Gebiet. Es werden von der Gemeindeseite her große Anstrengungen zur Reinhaltung der Isar und zur Attraktivitätsverbesserung als Badegewässer unternommen. Deshalb muss neben dem Sicherheitsaspekt auf Umweltprobleme hingewiesen werden: - Ausdrücklich wird auf die Mitnahme jeglichen Mülls hingewiesen. Sonst landet der Müll beim nächsten Hochwasser in der Isar. Dies gilt auch für Grillreste und Einweggrills.
- Versichern Sie sich auch, dass die Glut gelöscht ist. Unverständlich ist, wie sorglos von einigen mit Flaschen und Scherben umgegangen wird; diese gefährden andere Nutzer, gerade Kinder.
- Wie zu Hause gilt das Vermeiden von Einwegprodukten und Miniportionsverpackungen sowie die Benutzung von unverpackter Ware und Verwendung von Pfandflaschen.
- Scherben sind zu beseitigen. Entsorgen von Wertstoffen wie die Grüne-Punkt-Ware über den Gelben Sack zu Hause oder über die jeweiligen Wertstoffcontainer, aber nicht nachts oder am Wochenende.
- Auf die unnötige Lärmbelästigung, insbesondere ab 22 Uhr ist zu achten. Schließlich ist Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen.
- Wenn Fahrzeuge notwendig sind, sollen Fahrgemeinschaften gebildet und nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden.
- Es sollte sich nur auf den zugelassenen Wegen aufgehalten werden.
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)