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BA-Splitter
Bezirksausschuss Au-Haidhausen
Au/Haidhausen · Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen (BA 5) hat sich in seiner jüngsten Sitzung hauptsächlich mit Verkehrsthemen beschäftigt. Details lesen Sie im Folgenden:
Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen (BA 5) hat sich auf seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich gegen den von der Stadt geplanten Radweg in der Rosenheimer Straße zwischen der Kreuzung zur Orleansstraße und dem Rosenheimer Platz ausgesprochen. Um die Sicherheit für Radfahrer zu verbessern, soll auf der Strecke statt dessen ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern eingeführt werden. Mit seinem Beschluss folgte das Stadtteilparlament dem Ergebnis der Einwohnerversammlung, die kürzlich zu dem Thema stattfand. Die Einführung einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung sei ihres Wissens nach auch auf Hauptverkehrsstraßen rechtlich möglich und werde in anderen Städten wie etwa Hamburg bereits praktiziert, sagte die BA-Vorsitzende Adelheid Dietz-Will (SPD). Entscheiden muss über die Forderung nun der Stadtrat.
Beantragt hat der BA zudem eine Neugestaltung der Beschilderung am Wiener Platz, die darauf hinweist, dass auf der Straße rund um die Verkehrsinsel die Vorfahrtregel rechts vor links gilt. Teilweise sei die Vorschrift nicht einmal den Fahrschulen bekannt, sagte Barbara Schaumberger (CSU): »Viele Autofahrer denken fälschlicher Weise, dass es sich hier um einen Kreisverkehr handelt.« Die entsprechenden Schilder seien größtenteils von den Bäumen verdeckt. Eine Versetzung der Hinweispfeile sei daher dringend notwendig.
Außerdem hat der BA die Stadt dazu aufgefordert, an der Kreuzigungsgruppe am Kalvarienberg am Gasteig eine Rundbank als Sitzmöglichkeit anzubringen. Zusätzlich solle eine Tafel aufgestellt werden, auf der die Historie der um 1720 erschaffenen Steinfiguren der Jungfrau Maria und Johannes des Evangelisten sowie des etwas später entstandenen Kruzifixes erkläre, sagte Nikolaus Haeusgen (CSU): »Dazu gibt es nämlich eine interessante Geschichte.« Der jüdische Geschäftsmann Eduard Marx war dazu verpflichtet worden, die Statuen zu stiften, da er an einem Feiertag in der Stadt anwesend war und damit gegen eine damals geltende Vorschrift verstoßen hatte. js
Artikel vom 27.09.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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