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Tödlicher Rempler
Altstadt · 36-Jähriger U-Bahn-Drängler in Haft
Altstadt · Es geschah am Freitag, dem 3. Juni gegen 13.45 Uhr, als ein 36-jähriger Münchner am U-Bahnhof Marienplatz die U3 in Richtung Moosach betreten wollte.
Es kam zum üblichen Gedränge, bei dem es dem 36-Jährigen offenbar nicht schnell genug ging, so dass er einen vor ihm stehenden 87-jährigen Münchner schubste, um sich an ihm vorbei zu drängeln. Der alte Mann kam dabei zu Fall und schlug ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Boden auf. Und zwar so unglücklich, dass er von den rasch eintreffenden Sanitätern mit einer stark blutenden Kopfplatzwunde in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Dort stellte sich die Verletzung dann als Schädelhirntrauma mit Einblutungen heraus.
Der 36-Jährige wurde währenddessen von Fahrgästen an der Weiterfahrt gehindert bis die Polizei eintraf. Sie nahm seine Personalien auf und entließ ihn anschließend, da zu diesem Zeitpunkt der Tatbestand der einfachen Körperverletzung gegeben war. Allerdings verschlechterte sich der Zustand des 87-Jährigen dramatisch. Er wurde zum Pflegefall und in ein Pflegeheim im Landkreis Fürstenfeldbruck eingewiesen, wo er dann am 25. August verstarb.
So kam es zu weiteren Ermittlungen, die nun von Mordkommission München übernommen wurde. Durch Videoaufnahmen sind die Vorgänge dahingehend dokumentiert, dass die Ermittler von Vorsatz ausgehen. Der Täter habe nämlich die möglichen Folgen seiner Handlung billigend in Kauf genommen. Zusätzlich konnte ein Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin auch eine Kausalität zwischen dem Schubsen und den damit verbundenen, letztlich tödlichen Verletzungen des 87-Jährigen belegen.
Das Ergebnis erfüllte damit den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge, für die der Paragraf 227 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren vorsieht.
Entsprechend erließ der zuständige Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I Haftbefehl. Der bislang völlig unbescholtene 36-Jährige wird die Feiertage jetzt wohl im Gefängnis verbringen müssen.
Artikel vom 19.12.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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