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Managementplan für Allacher Forst
Informationsveranstaltung am Dienstag, 14. März
Allach · Im Rahmen einer sogenannten Auftaktveranstaltung informieren das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg und die Regierung von Oberbayern über Natura 2000 allgemein und speziell über das Vorgehen bei der Erstellung eines Managementplans für das FFH-Gebiet »Allacher Forst und Angerlohe«. Geplant ist 2017 mit den Kartierarbeiten zu beginnen, mit dem Ziel von Anfang an alle Beteiligten einzubeziehen und über die laufenden Schritte und Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.
Alle Interessierten sind zur Teilnahme am Dienstag, 14. März, um 13.30 Uhr im Pfarrsaal der Pfarrgemeinde Maria Himmelfahrt in Allach, Ecke Höcherstraße/Franz Nißl Straße eingeladen. Das FFH-Gebiet »Allacher Forst und Angerlohe« beherbergt die großflächigsten Lohwaldrestbestände des ehemaligen Lohwaldgürtels mit Hutewald- und Magerrasenrelikten auf der Münchner Schotterebene. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich zum Ziel gesetzt die biologische Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere aufrechtzuerhalten. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und die Natura 2000 Verordnung.
Lebensräume und Biotope gelten als
schützenswert
Für die Meldung als FFH-Gebiet mit einer
Größe von 221 Hektar waren vor allem die Eichen-Hainbuchenwälder sowie die
Vielzahl von weiteren Biotopen und Lebensräumen und deren enge Verzahnung
ausschlaggebend. Da der Lebensraumtyp Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder im
südbayerischen Raum besonders selten ist, hat er einen herausragenden Stellenwert
und ist besonders erhaltenswert. Außerdem kommen naturnahe Kalk-Trockenrasen
und Pfeifengraswiesen vor. Nicht ohne Grund wurden für diesen Bereich bereits
das Naturschutzgebiet »Allacher Lohe« und die Landschaftsschutzgebiete »Allacher
Forst« und »Angerlohe« ausgewiesen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer
hat der Managementplan Hinweischarakter, er ist nicht rechtsverbindlich,
wie Amt in Ebersberg mitteilt. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen
und Arten zum Zeitpunkt der Meldung als FFH-Gebiet darf sich nicht verschlechtern
(Verschlechterungsverbot). Die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist für
die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll gegebenenfalls gegen Entgelt
erfolgen.
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