KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Bayern · Brauchtumskalender zu gewinnen
Wir verlosen 3 Kalender
Bei der langen Nacht stehen alle Museen offen
Wir verlosen 20 x 2 Eintrittskarten für die Lange Nacht der Museen.
Weitere Gewinnspiele
6 Monate Haft
Unterhaching · Störung des öffentlichen Friedens
Unterhaching · Am 20. Juni verurteilte das Amtsgericht München einen 47-jährigen Bewohner einer Asylunterkunft in Unterhaching wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung.
Der Mann hatte sich am 22. Juni gegen 18.00 Uhr in das Büro des dortigen Sicherheitsdienstes begeben und geäußert, dass er sich nun besaufen werde und anschließend die Unterkunft in Brand setzen werde. Wörtlich sagte er: »Ich gehe jetzt in meine Box und besaufe mich richtig. Dann gehe ich los und zünde beide Hallen an. Ihr werden schon sehen, was ihr davon habt.« Hierbei hatte der Mann in Kauf genommen, dass die Zeugen diese Äußerung als Androhung eines Brandanschlags verstehen und dementsprechend ernst nehmen würden. Auch hatte er in Kauf genommen, dass beim Bekanntwerden seiner Äußerung eine nicht überschaubare Zahl von Menschen erheblich beunruhigt werden würde, insbesondere wenn polizeiliche Präventivmaßnahmen ergriffen werden.
Ein Sicherheitsmitarbeiter informierte daraufhin die Polizei. Der Mann war bereits mehrfach in der Vergangenheit durch aggressives Verhalten aufgefallen und hatte ein Monat vor dem Vorfall schon einmal gegenüber dem Sicherheitsdienst angekündigt, dass er ein Blutbad anrichten werde.
Er wurde nunmehr aufgrund der Drohung noch am gleichen Tag festgenommen. In der mündlichen Verhandlung gab sein Verteidiger für ihn eine Erklärung ab. Er gab alles zu und ließ mitteilen, dass ihm die Sache sehr leid tue. Er habe fünf Biere getrunken.
»Eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten war tat- und schuldangemessen. Dem Angeklagten konnte keine Strafaussetzung zur Bewährung gewährt werden, weil die Voraussetzungen nach § 56 StGB nicht vorliegen«, so das Urteil.
Artikel vom 07.08.2017Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Unterhaching (weitere Artikel)
- Südost-Kurier (weitere Artikel)