Ab 1. 3. gelten neue Kennzeichen für motorisierte Zweiräder

Freie Fahrt mit blauen Kennzeichen

ADAC/München · Mofas, Motorroller und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2018 nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Wer dennoch weiter mit einem alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich zudem strafbar, warnt der ADAC.

Mit dem ADAC rundum sicher

Die ADAC MopedVersicherung ist ab 57 Euro, für ADAC Mitglieder bereits ab 47 Euro, erhältlich. Auch hier kann eine Teilkaskoversicherung hinzugebucht werden, die bei Diebstahl sowie Schäden durch Brand, Explosion, Hagel und Sturm, greift.

Die ADAC-MopedVersicherung gilt für: 

  • Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Mokicks
  • Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und höchstens 50 ccm Hubraum
  • Kleinkrafträder mit einer Betriebserlaubnis und einer maximalen Geschwindigkeit von 60 km/h
  • Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und höchstens 40 ccm Hubraum
  • Leicht-Kfz, wie z.B. Quad oder Mini-Auto
  • Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h
  • E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 20 km/h und höchstens 45 km/h

Weitere Infos gibt es in allen ADAC Geschäftsstellen und Reisebüro, im Internet unter www.adac.de/Versicherungswelt sowie unter Telefon 089 5195 159.

Fragen an den ADAC
Sie haben eine Frage an die ADAC Experten? Dann schreiben Sie uns! Per Post an ADAC Südbayern, Stichwort »Leserfrage«, Postfach 20 01 44, 80001 München oder per E-Mail an: leserfrage@sby.adac.de

Artikel vom 28.02.2018
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