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Streiche – ja! Straftaten – nein!
Münchner Polizei führt in der Freinacht Kontrollen durch
München · In der Walpurgisnacht oder auch Freinacht ist entsprechend bayerischem Brauchtum mit Streichen zu rechnen. Allerdings wird dieser alte Brauch jedes Jahr wieder – vor allem von Jugendlichen – falsch ausgelegt.
So musste die Münchner Polizei auch in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai 2017 eine Vielzahl von »Freinachteinsätzen« erledigen.
Dabei handelte es sich in vielen Fällen nicht nur um harmlose Streiche, sondern um strafrechtlich relevante Angelegenheiten. Die Palette der Straftaten erstreckte sich von Sachbeschädigungen bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. So war es oftmals nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass dieses Verhalten zu keinen schweren Unfällen führte.
Bei Straftaten drohen Anzeigen
Auch heuer wird die Münchner Polizei in diesem Zusammenhang wieder verstärkt Kontrollen durchführen. Sollten Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Schmierschriften oder sonstige gefährdende Aktionen festgestellt werden, so müssen die Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen und haben die strafrechtlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen. Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen.
Die Münchner Polizei bittet deshalb in der Freinacht vom 30. April zum 1. Mai 2018 daran zu denken: Streiche – ja! Straftaten – nein!
Artikel vom 27.04.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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