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Wahlhelfer
München · Bei den Kommunalwahlen am 3. März sorgen wieder tausende von ehrenamtlichen WahlhelferInnen für einen reibungslosen Ablauf.
Sie beantworten zum Beispiel Fragen zum Wahlzettel und zählen nach Schließung der Wahllokale die abgegebenen Stimmen aus.
Passiert ihnen dabei oder auf den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Wegen ein Unfall, stehen Wahlhelfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – und das beitragsfrei, denn die Kommunen tragen die Kosten. »Ehrenamtlich Tätige erbringen einen wichtigen Dienst für die Gemeinschaft.
Da ist es nur gerecht, dass sie im Falle eines Unfalles nicht mit den Folgen allein dastehen, sondern genauso wie Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind«, erläutert Wolfgang Grote, Direktor der Unfallkasse München, die für die in der Landeshauptstadt München eingesetzten Wahlhelfer zuständig ist. Die Unfallkasse bezahlt im Falle eines Unfalles die Kosten für die medizinisch notwendige Heilbehandlung und eventuell notwendige, weitergehende Rehabilitationsmaßnahmen.
Wahlhelfer sollten einen Unfall möglichst umgehend dem zuständigen Wahlleiter melden, der gibt die Meldung weiter an die Unfallkasse, die sich dann mit dem Versicherten in Verbindung setzen.
Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, sollten Wahlhelfer in den Pausen möglichst an die frische Luft gehen und dort einen kleinen Spaziergang oder ein paar Lockerungsübungen machen, die den Kreislauf anregen und Müdigkeit oder Konzentrationsschwächen vorbeugen – dies wiederum sind wesentliche Ursachen für Unfälle vor allem auf dem Nachhauseweg.
Interessierte erhalten weitere Informationen bei der Unfallkasse München: Unfallkasse München, Müllerstraße 3, Tel. 23 32 63 36, Fax 23 32 75 78.
Artikel vom 20.02.2002Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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