Pläne liegen öffentlich aus

Neuer Starnberger Flügelbahnhof einen Schritt weiter

Der neue Starnberger Flügelbahnhof, Ansicht von Nordwest (Nähe Bayerischer Rundfunk).	Simulation: Auer Weber

Der neue Starnberger Flügelbahnhof, Ansicht von Nordwest (Nähe Bayerischer Rundfunk). Simulation: Auer Weber

München · Der Neubau des Gebäudes Starnberger Flügelbahnhof am Hauptbahnhof geht einen weiteren Schritt voran. Ab sofort und bis 15. November liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Unterlagen zur Einsicht bei der Landeshauptstadt München aus.

Am Montag, 22. Oktober, findet eine Erörterungsveranstaltung im Alten Rathaussaal statt.

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Mit dem geplanten Um- beziehungsweise Neubau des Münchner Hauptbahnhofs wird auch das Areal des Starnberger Flügelbahnhofs weiterentwickelt. Dort entsteht ein neues Gebäude mit einem Hochpunkt. Der markante Neubau ist eine der ersten Maßnahmen zur Modernisierung des gesamten Standortes.

Grundlage für den Neubau des Hauptbahnhofs und des Starnberger Flügelbahnhofs ist das Ergebnis des städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs, den das Architekturbüro Auer Weber Assoziierte GmbH 2006 für sich entschieden hatte und das in den darauffolgenden Jahren weiterentwickelt wurde. Der Stadtrat hat am 29. April 2015 zu dem weiterentwickelten Konzept mit Hochpunkt einen grundsätzlichen Beschluss gefasst diesen Entwurf weiter zu verfolgen. Am 10. Oktober 2017 hat die Stadtgestaltungskommission den vorliegenden Bebauungsvorschlag mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen.

Um Baurecht für den Starnberger Flügelbahnhof zu erlangen, finden aktuell zwei Verfahren statt: zum einen ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren bei der Landeshauptstadt München für den Neubau des Gebäudekomplexes, zum anderen ein Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) für den Rückbau des nicht mehr benötigten bisherigen Gebäudes. Das Planfeststellungsverfahren für den Rückbau wurde beim EBA eingereicht. In diesem Verfahren werden auch alle denkmalschutzrechtlichen Belange behandelt. Der Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde bei der Landeshauptstadt München eingereicht.

Artikel vom 19.10.2018
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