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Pachtvertrag gekündigt: Unsicherheit unter den Unterschleißheimer »Gartlern«
Kleine Gärten – große Sorgen
Unterschleißheim · Im Festsaal des Bürgerhauses Unterschleißheim herrscht Krisenstimmung: Besorgte Gesichter und aufgeregte Unterhaltungen.
Über 200 Bürger sind der Einladung des Kleingartenvereins zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung gefolgt. – Kein Wunder, denn es geht um ein ernstes Thema: Um die Zukunft der Kleingartenanlage am Münchner Ring. Nachdem ein Teil der Anlage Ende 2001 den Eigentümer gewechselt hat, ist vor einigen Wochen bei 58 der insgesamt 193 Kleingarten-Pächter eine Kündigung ins Haus geflattert.
Die Gartler sind zutiefst verunsichert. »Ohne Garten können wir nicht leben«, so ein Ehepaar. Seit 25 Jahren verbringen die beiden einen Großteil ihrer Freizeit auf dem kleinen Grundstück am Ortseingang von Unterschleiß-heim. – Mit Kind und Kegel samt Oma und Hund. Hier haben sie die schönsten Feste gefeiert, Freundschaften mit Nachbarn geschlossen und nicht zuletzt auch eine Menge Geld und Arbeitszeit investiert. Sollte das am Ende alles umsonst gewesen sein?
»Es handelt sich nur um eine vorsorgliche Kündigung«, beruhigt Bürgermeister Rolf Zeitler die aufgebrachten Gartler. Die Stadt als Zwischenpächter der Anlage habe diese Kündigung nur der Ordnung halber weitergeleitet, lasse sie aber gleichzeitig von einem Anwalt prüfen.
Die Eigentümer hätten ihren Schritt jedenfalls folgendermaßen begründet: Nach der derzeitigen Rechtslage muss bei Versteigerung eines Grundstücks eine etwaige Kündigung unverzüglich ausgesprochen werden, sonst verfällt sie. Um diese Möglichkeit nicht von vornherein auszuschließen, habe man erst einmal pauschal gekündigt. In Wirklichkeit sei jedoch nie beabsichtigt gewesen, die Kleingärten zu beseitigen, zitiert Zeitler die Eigentümer.
Aber: »Es ist ihr gutes Recht, den derzeitigen Pachtzins durch einen Gutachter-Ausschuss prüfen zu lassen und gegebenenfalls zu verändern«. Diese Korrektur könne aber nur zugunsten der Gartler ausfallen, ergänzt die Rechtsexpertin des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner, Susanne Hartung. Denn in Unterschleißheim bezahle man bereits den höchsten gesetzlich vorgesehenen Satz.
Außerdem, so beruhigt die Juristin, sei der rechtliche Handlungsspielraum der Eigentümer nicht sehr hoch. »Das Gesetz schützt die Pächter von Kleingärten noch weitaus mehr als zum Beispiel die Mieter. Eine Kündigung ist kaum durchsetzbar.«
Zudem könne man das betreffende Areal ohnehin nur als Kleingartenanlage nutzen, so Hartung. Es bliebe den Eigentümern daher keine andere Wahl, wenn sie nicht auf Pachteinnahmen verzichten wollten. So können die Gartler vorerst guter Dinge in die Zukunft blicken. – Der Mond scheint eben auch für Kleingärtner! rme
Artikel vom 06.03.2002Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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