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In der dunklen Jahreszeit ist es wichtig gesehen zu werden
Fahrradkontrollen in Ebersberg
Von Seiten der Polizei geht nochmals der eindringliche Appell an die Eltern heraus, ihre Kinder sichtbar auf den Weg zu schicken. Foto: PI Ebersberg
Ebersberg · Vor kurzem führte die Polizeiinspektion Ebersberg mit 3 Beamten und mit freundlicher Unterstützung der Kreisverkehrswacht Ebersberg eine Verkehrskontrolle mit dem Schwerpunkt „Licht an am Fahrrad!“ auf dem Schulweg in der Dr.-Wintrich-Str. nahe dem Bahnhof durch.
Zahlreiche Fahrradfahrer mussten aufgrund mangelhafter oder nicht vorhandener Beleuchtungseinrichtung beanstandet werden. Bei der durchgeführten Kontrolle wurde jedoch an die Einsicht der Radfahrenden appelliert, bezahlen musste vorerst niemand. Vorbildliche Radfahrende wurden mit einer kleinen Schokolade und Reflektorbändern von der Kreisverkehrswacht „belohnt“.
Auch Rollerfahrende, mit ihren sog. City-Rollern, wurden beanstandet. Gerade diese Verkehrsteilnehmer waren meist komplett ohne Beleuchtungseinrichtung und ohne Schutzhelme unterwegs. Hier wurden die Kinder speziell sensibilisiert. Gerade in der kalten, dunklen Jahreszeit ist es sehr wichtig im Straßenverkehr gesehen zu werden. Von Seiten der Polizei geht nochmals der eindringliche Appell an die Eltern heraus, ihre Kinder sichtbar auf den Weg zu schicken. Neben einer funktionsfähigen Beleuchtungseinrichtung sollte auch auf helle oder reflektierende Kleidung geachtet werden.
Mit Reflektorbändern oder Speichenhülsen kann die Erkennbarkeit nochmals deutlich erhöht werden. Zudem sollte ein richtig passender Fahrradhelm zur Grundausstattung eines jeden Fahrradfahrenden gehören. Eltern nehmen hierbei natürlich eine wichtige Vorbildfunktion ein.
Auch Fußgänger sollten sich im Straßenverkehr sichtbar machen. An alle Schulanfänger wurden bei Schulbeginn Warnwesten verteilt. Diese Warnwesten sollten unbedingt, speziell in der dunklen Jahreszeit, getragen werden. Die Beamten der Polizeiinspektion Ebersberg werden in den nächsten Monaten verstärkt auf Fahrradfahrer achten und Verstöße entsprechend ahnden.
Artikel vom 20.12.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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