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Auf der Leopoldstraße
Kunstmarkt
Schwabing · Das Kreisverwaltungsreferat HA III, Bezirksinspektion 12, erteilt auch im Jahr 2002 Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbstgefertigten Kunstgegenständen an der Leopoldstraße Ostseite, vom Beginn bis zur Martiusstraße.
Zugelassen werden eigenhändig hergestellte bildkünstlerische Originalarbeiten in folgenden Materialtechniken: Malerei – Öl, Acryl, Aquarell, Gouche, Pastell; Graphik – Handzeichnungen (Blei, Farbstift, Tusche); Skulptur – Stein, Holz, Metall, Papier, Keramik, Ton; Mischtechniken – Collage, Assemblage, Objektbild, Materialbild, Scherenschnitt, Hinterglasbild, Originaldrucke – Radierung, Stich, Kaltnadel, Aquatinta, Steindruck, Siebdruck, Holzschnitt, Linolschnitt; Originalfotografie – Monotypie mit Angabe der Auflagenhöhe (gerahmt).
Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware werden nicht zugelassen. Keinesfalls kann die Erlaubnis erteilt werden, wenn die Person gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen handelt. Die Erlaubnisse können ab Montag, 18. März, täglich von Montag bis Freitag zwischen 11 und 12 Uhr, oder nach telefonischer Terminvereinbarung bei der Bezirksinspektion 12, Ohmstraße 11, 80802 München, Tel. 34 08 99 27, 34 08 99 28 oder 34 08 99 31, beantragt werden.
Bei der Antragstellung sollten die Künstler persönlich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass erscheinen, sowie ein Muster ihrer Fertigungen, die das Arbeitsgebiet des Bewerbers umreißen, mitbringen.
Eine Erlaubniserteilung setzt voraus, dass der Bewerber über 18 Jahre alt ist und, falls er Ausländer ist, die Zustimmung der Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80313 München) vorweist. Dies gilt nicht für EU-Angehörige. Die Erlaubnisse werden in der Regel bei Antragstellung ausgestellt. Die Saison endet mit dem 31.10.2002. Die Erlaubnisgebühr beträgt für die Saison 40 Euro.
Für weitere Informationen steht die Bezirksinspektion 12 gerne zur Verfügung.
Artikel vom 21.03.2002Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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