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Einspruch gegen 50+1-Entscheidung ad acta gelegt
Hannover 96 zieht Antrag Martin Kinds zurück
Maxime vieler Fans: Vereine gehören in Mitgliederhand. Archivfoto: Anne Wild
München/Giesing · Das Übernahmeverlangen des Industriellen Martin Kind beim Fußball-Zweitligisten Hannover 96 findet ein vorläufiges Ende. Die Niedersachsen teilten auf ihrer Website mit, der seit Anfang Mai ruhende Antrag des langjährigen Vereinspräsidenten auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel sei zurückgezogen worden. Kinds Nachfolger an der Vereinsspitze, Sebastian Kramer, hatte nach seiner Wahl im Frühjahr diesen Jahres eine Überprüfung des Vorgangs angekündigt.
2017 hatten die Hannover 96 GmbH und Co. KGaA und der Stammverein Hannover 96 e.V., dessen Präsident Kind war, einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel gestellt, wie sie die Werksklubs VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen sowie die von Dietmar Hopp geförderte TSG 1899 Hoffenheim besitzen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) lehnte 2018 das Ersuchen ab.
Gegen die Entscheidung legte der Klub vor dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen Einspruch ein. Kind gilt als vehementer Gegner der in der Bundesliga geltenden 50+1-Regel. Sie sichert bislang den Stammvereinen eine Stimmenmehrheit in den Kapitalgesellschaften. In anderen Profiligen, etwa in England, gibt es eine solche Beschränkung nicht.
Im Frühjahr hatte Kind bei den Wahlen zum Aufsichtsrat des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. eine überraschend deutliche Niederlage hinnehmen müssen. Nach über zwei Jahrzehnten an der Spitze des Vereins hatte der 74-jährige angekündigt, sich nicht mehr als Präsident zur Wahl zu stellen, aber weiter Geschäftsführer der ausgegliederten Profifußball-Gesellschaft Hannover 96 GmbH und Co. KGaA und Hauptinvestor bleiben zu wollen. Nachfolger im Verein sollte ein Kandidat aus Kinds Umfeld werden. Doch die Vereinsmitglieder wählten in den fünfköpfigen Aufsichtsrat des Vereins, der nach der 96-Satzung den Präsidenten kürt, überraschend fünf Kandidaten der Initiative »Pro Verein 1896«, die zu den Hauptkritikern Kinds zählt.
Ob Kind nun den Weg über ordentliche Gerichte bemüht, bleibt offen. Manche Juristen glauben, dass die 50+1-Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Hannovers Präsident Kramer hatte dazu aufgerufen, diesen Schritt zu unterlassen.
(as)
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