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Wir verlosen drei Exemplare von "111 Orte Ludwigs II., die man gesehen haben muss".
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Neues Phänomen
E-Scooter-Regeln während der Wiesn
![Verkehrsrechtlichen Bestimmungen für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Alkohol und Drogen gelten auch für E-Scooter. Das scheint nicht allen Fahrern bewusst zu sein. Foto: CC0](/images/redaktion/grosseversion/223158.jpg)
Verkehrsrechtlichen Bestimmungen für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Alkohol und Drogen gelten auch für E-Scooter. Das scheint nicht allen Fahrern bewusst zu sein. Foto: CC0
München · So genannte „E-Scooter“ stellen ein neues Phänomen dar, mit dem die Münchner Polizei dieses Jahr schon oft konfrontiert wurde. Die ersten Monate haben gezeigt, dass leider viele alkoholisierte Personen dieses neue Fortbewegungsmittel wählen, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führt und Strafanzeigen zur Folge hat.
Aus diesem Grund gelten zur Wiesnzeit
folgende Regeln:
Mit E-Scootern darf nicht in den Äußeren
Sperrring eingefahren werden. Das Beenden des Leihvorgangs ist in diesem
Bereich nicht möglich. Zusätzlich ist täglich von 17 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag
das Ausleihen von E-Scootern im erweiterten Wiesnumfeld nicht möglich.
In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt und somit die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten. Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt (z.B. Führerscheinverlust) mit einem E-Scooter können identisch mit den Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Pkw sein!
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