Ausstellung im Bayerischen Hauptstaatsarchiv bis 7. November

Kinderarbeit in Bayern im 19. Jahrhundert

Ziegelarbeiter in Bayern um 1900. Foto: Heimatmuseum Vilsbiburg

Ziegelarbeiter in Bayern um 1900. Foto: Heimatmuseum Vilsbiburg

Maxvorstadt · Anlässlich des Weltkindertages wird am Dienstag, 24. September, 14 Uhr, im Bayerischen Hauptstaatsarchiv die kleine Ausstellung „Fabrikkinderarbeit in Bayern im 19. Jahrhundert“ eröffnet.

Erwerbstätigkeit von unter 14-Jährigen war in Bayern im gesamten 19. Jahrhundert Realität, etwa im Handwerk und im Dienstleistungsgewerbe, vor allem aber in der Landwirtschaft. Seit Beginn der Industrialisierung waren Kinder als billige Arbeitskräfte zudem in Fabriken beschäftigt, hierzu zählten auch Ziegeleien.

Die Ausstellung beleuchtet dieses Kapitel bayerischer Wirtschafts- und Sozialgeschichte unter den Fragestellungen: Welche Quellen geben Auskunft über Fabrikkinderarbeit in Bayern? Wie hoch war die Zahl der in bayerischen Fabriken beschäftigten Kinder? In welchen Regionen, Städten und Branchen wurden Kinder in Fabriken eingesetzt? Was waren typische Tätigkeiten, wie waren Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen? Was waren gesundheitliche Folgen der Fabrikkinderarbeit? Wie versuchte man, Arbeit und Schulbildung zu vereinbaren? Welchen Lohn erhielten Kinder für ihre Arbeit? Wie beurteilten Staat und Politik sowie verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Eltern, Arbeitgeber, Ärzte, Pädagogen und Kirchen die Fabrikarbeit von Kindern?

Die Exponate sind chronologisch ausgestellt – der erste Abschnitt reicht von den 1830er Jahren, als in Bayern die ersten Fabriken entstanden, bis zur Gründung des Deutschen Reichs, der zweite Abschnitt widmet sich der Zeit nach der Reichsgründung. Diese Zweiteilung entspricht der rechtlichen Zuständigkeit: Bis 1870 konnte das Königreich Bayern Kinderarbeit auf seinem Territorium selbständig regeln, danach galten in Bayern Gesetze und Verordnungen des Deutschen Reichs.

Grundsätzlich war die Beschäftigung von Kindern in Fabriken im 19. Jahrhundert die erste und einzige Form von Kinderarbeit, die vom Staat schrittweise reglementiert und eingeschränkt wurde. Dies bedeutete allerdings keineswegs ein Verbot. Erst 1903 verabschiedete der Deutsche Reichstag ein allgemeines Kinderschutzgesetz, von dem die landwirtschaftliche Kinderarbeit aber ausgeklammert war. Generell verboten wurde Kinderarbeit in der Bundesrepublik Deutschland erst durch das Jugendarbeitsschutzgesetz von 1960.

Die Ausstellung ist bis 7. November 2019 im Hauptgebäude des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Treppenhaus, 1. OG), Schönfeldstraße 5, 80539 München zu sehen.

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.30 bis 13.30 Uhr (an Wochenen- den und gesetzlichen Feiertagen geschlossen). Der Eintritt ist frei. Führungen für Gruppen können unter 089/2 86 38-25 75 vereinbart werden. Die Ausstellung wurde im Rahmen der Ausbildung im Vorbereitungsdienst 2017/2020 für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern erarbeitet.

Artikel vom 28.09.2019
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