KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Bayern · Neues vom "Kini" – Auf den Spuren König Ludwigs II. wandeln
Wir verlosen drei Exemplare von "111 Orte Ludwigs II., die man gesehen haben muss".
München · "Einfach Reiki" – Selbstheilungskräfte aktivieren
Wir verlosen fünf Exemplare von "Einfach Reiki"
Weitere Gewinnspiele
Streit um Riemer Badesee geht weiter
Baden verboten – hohe Steuern
Messestadt/Riem · »Steuerliche Gründe dürften kein unüberwindbares Hindernis für eine vorzeitige Nutzung des neuen Badesees bilden«, teilte das Bayerische Finanzministerium dem Münchner Bundestagsabgeordneten Herbert Frankenhauser (CSU) mit.
Bisher hatte die Stadtspitze immer argumentiert, dass der Badesee in der Messestadt, sofern er rechtzeitig fertiggestellt werden sollte, nicht vor der Bundesgartenschau (BUGA) im Jahr 2002 genutzt werden dürfe, weil umsatzsteuerrechtliche Gründe dagegen sprechen würden.
Herbert Frankenhauser: »Dass das Steuerrecht gegen ein Baden vor der BUGA sprechen sollte, fand ich so widersinnig, dass ich um eine Überprüfung durch das Ministerium bat. mit der jetzigen Mitteilung ist dieses Argument vom Tisch.«
Eine Nutzung des sich im Bau befindlichen Badesees in der Messestadt vor der BUGA hatte das Planungsreferat bisher immer abgelehnt, weil damit angeblich eine Steuerersparnis von 1,7 Mio. DM gefährdet sei: Durch einen Vorsteuerabzug beim Bau in Höhe von 16 % und einem späteren Verkauf mit einem Umsatzsteuersatz von 7 % käme dieser Steuereffekt zustande.
Dies sieht nun anders aus. Herbert Frankenhauser: »Das Finanzministerium konnte zwar keine steuerlichen Details mitteilen um das Steuergeheimnis nicht zu verletzen. Es empfahl aber, dass sich die BUGA GmbH und die Stadt München mit dem dafür zuständigen Finanzamt für Körperschaften in Verbindung setzen solle. Sollte der See also rechtzeitig fertig werden, scheitert ein Badebetrieb vor der BUGA wenigstens nicht an steuerlichen Gründen.
Artikel vom 10.04.2002Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Riem (weitere Artikel)
- Bogenhausener Anzeiger (weitere Artikel)