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Wer muss Schnee räumen?
Ein Aufnahme aus früheren Zeiten: Noch war der Winter in Ebersberg alles andere als Schneereich. Foto: Anne Wild
Ebersberg/Landkreis Ebersberg · Mieter müssen laut Information des Mietervereins des Landkreises Ebersberg e.V. nur dann Schnee räumen und bei Eis streuen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, dass Erdgeschossmieter automatisch den Winterdienst übernehmen müssen.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind die Vermieter für sichere Wege rund ums Haus verantwortlich. Sie müssen entweder selber die nötigen Arbeiten übernehmen oder einen Räumdienst beauftragen.
Egal, wer sich um den Winterdienst kümmert, es gibt Vorgaben, wann geräumt werden muss. Unter der Woche beginnt der Winterdienst im Regelfall um 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 8 oder 9 Uhr. Die Räum- und Streupflicht endet normalerweise um 20 Uhr, an Orten mit erheblichem Publikumsverkehr wie Kinos oder Restaurants sogar erst später.
Für alle gilt: bei extremen Witterungsbedingungen muss auch mehrmals am Tag geschippt und gestreut werden. Bei Glatteis muss sofort gestreut werden, ansonsten können bei Unfällen Schadenersatzansprüche drohen.
Artikel vom 17.12.2019Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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