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An Ladesäulen gibt es eigene Parkregeln
Haar · Nur für Elektroautos
Parkplätze mit Elektroladesäulen dürfen ausschließlich nur von Elektroautos genutzt werden. Foto: Gemeindewerke Haar GmbH
Haar · Elektroautos werden immer beliebter. Um den wachsenden Bedarf an Lademöglichkeiten zu decken, nehmen auch die Ladesäulen im öffentlichen Bereich deutlich zu.
Was viele Autofahrer vielleicht nicht wissen: Vor diesen Ladesäulen gelten eigene Parkregeln. Diese sind immer auch an der Beschilderung dieser Parkplätze abzulesen. Im Allgemeinen gilt eine freie Parkdauer von zwei bis vier Stunden, jedoch nur für Elektroautos und nur für die Dauer des Ladens. Sobald der Stecker gezogen wird, hat auch der eAuto-Fahrer diesen Platz wieder zu räumen.
Zugeparkte Ladesäulen sorgen für Ärger
Wer beim Autokauf tiefer in die Tasche greift, um den umweltfreundlichen Elektroantrieb zu nutzen, ist oft auf öffentliche Lademöglichkeiten angewiesen. Bei dem Nutzungsvorrang dieser Parkplätze geht es darum, die Fahrtüchtigkeit der neuen Fahrzeuge sicherzustellen. Man stelle sich vor, mit konventionellem Antrieb „auf dem letzten Tropfen Benzin“ zu fahren und eine Tankstelle anzufahren, die dann leider geschlossen hat. Ein Ärgernis, das jeder Autofahrer nachfühlen kann. Gerade dort, wo Parkplätze rar sind, kommt es aber immer wieder zum „Wildparken“ konventioneller Fahrzeuge an Ladesäulen – und damit zum Blockieren von Auftankmöglichkeiten.
Falschparken ist kein Kavaliersdelikt
In Haar ist die Kommunale Verkehrsüberwachung für die Einhaltung der Verkehrsregeln zuständig – und damit auch für das korrekte Parkverhalten. Wer also sein Nicht-Elektroauto vor einer Ladesäule parkt oder aber sein Elektroauto außerhalb der Ladezeiten dort abstellt, riskiert damit einen Bußgeldbescheid. Ein Grund mehr, darauf zu achten, dass man die Elektro-Ladeplätze nicht blockiert.
Artikel vom 03.02.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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