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Ausgangsbeschränkung ignoriert
Erding · Polizei verteilt Anzeigen gegen Uneinsichtige
Am späten Dienstagabend musste die Polizei in Erding eine Privatparty auflösen. Foto: CC0
Erding · Am Montag (23. März) wurden in Erding gegen 16 Uhr sieben Personen in einem Sprinter kontrolliert. Die Männer aus den Landkreisen Erding, Ebersberg und aus München waren zwischen 44 und 31 Jahre alt.
Sie sind weder verwandt, noch wohnen sie zusammen. Die Personen gaben an auf dem Weg nach München zum Beten zu sein. Auch wenn die Polizei grundsätzlich viel Verständnis für das Bedürfnis der Menschen nach Gemeinschaft und Gebet in diesen Zeiten hat, erwartet die sieben eine Anzeige wegen Verstoß gegen die geltenden Allgemeinverfügungen. Gerade von größeren Personenansammlung geht im Moment eine besondere Gefahr für die Gesundheit der Menschen aus. Am Dienstag (24. März) gegen 15 Uhr wurde eine Personengruppe auf dem Parkplatz des S-Bahnhofes Erding einer Kontrolle unterzogen. Die Männer aus den Landkreisen München und Erding waren zwischen 24 und 35 Jahren alt. Da diese keinen triftigen Grund nennen konnten, warum sie sich außerhalb ihrer Wohnungen aufhalten und zudem nicht in einem Haushalt leben, erwartet auch diese Gruppe eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Allgemeinverfügungen.
Ebenfalls am Dienstag gegen 23 Uhr wurde der Polizei eine Ruhestörung in einem Mehrfamilienhaus in Erding mitgeteilt. Da die dorthin beorderte Streife entsprechende Feststellungen machte, wurde Kontakt zur Wohnungsinhaberin aufgenommen. Diese gab gegenüber den Beamten an, dass sie zusammen mit ihren Freunden und Nachbarn etwas feiern wolle. In der Wohnung befanden sich insgesamt fünf Personen zwischen 17 und 58 Jahren, welche angeblich von der bestehenden Allgemeinverfügung noch nichts mitbekommen hätten. Die Gruppe erwartet nun eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Allgemeinverfügungen. Auch am Mittwoch (25. März) kam es zu vereinzelten Verstößen gegen die geltenden Ausgangsbeschränkungen. Insgesamt kam es zu vier Anzeigen gegen drei Erdinger und einen Ottenhofener zwischen 19 und 23 Jahren, die sich ohne triftige Gründe zusammen im freien aufhielten.
Artikel vom 26.03.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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