KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
![Zeitungsverteiler, Prospektverteiler, Zeitungsbote, Zeitungszusteller, München, Wochenanzeiger](/graphic/w/w-verteiler.jpg)
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
SamstagsBlatt
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Nord-Rundschau
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Anzeiger
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Anzeiger
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Anzeiger
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Anzeiger
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Seiten
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Zentrum
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Kurier
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Rundschau
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Ebersberg
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Erding
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Ottobrunn
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
schleissheimer
![Wochenanzeiger München](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
München
![12job](/images/logos/menu_logo_woaz.png)
Magazin
Gewinnspiele Bayern · Neues vom "Kini" – Auf den Spuren König Ludwigs II. wandeln
Wir verlosen drei Exemplare von "111 Orte Ludwigs II., die man gesehen haben muss".
Weitere Gewinnspiele
Echinger will Anzeige erstatten
Beim Drogenkauf über den Tisch gezogen
Eching · Am Donnerstagabend, 30. August, kam ein 21-jähriger Echinger zur Polizei Neufahrn, um eine Anzeige wegen Betrug zu erstatten. So weit eigentlich Tagesgeschäft für die Neufahrner Polizei.
Da der 21-jährige aber schilderte, dass er bei einem Drogengeschäft von seinem Dealer, einem 22-Jährigen aus Neufahrn, übers Ohr gehauen und die vereinbarte Ware nicht geliefert wurde, wurde das Ganze auch für erfahrene Beamte besonders.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer diesen dubiosen Geschäfts erwarten nun Strafanzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Auch wenn die Polizei im Rahmen der Ermittlungen immer bemüht ist, geprellten Geschädigten ihre bezahlten Waren doch noch zu verschaffen, wird man es jedoch in diesem Fall aus nachvollziehbaren Gründen nicht schaffen.
Artikel vom 04.05.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Eching (weitere Artikel)
- Münchener Nord-Rundschau (weitere Artikel)