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Über 2000 Kilogramm zu viel drauf
Oberschleißheim · Polizei stoppt deutlich überladenen Lastwagen
Die zulässige Gesamtmasse des Lastwagens betrug laut Fahrzeugschein 3190 kg. Die Gewichtskontrolle ergab jedoch ein tatsächliches Gewicht von 5280 kg – annähernd das Doppelte des zulässigen Gewichtes. Foto: Polizei München
Oberschleißheim · Am Montag, 4. Mai, gegen 12.30 Uhr, unterzogen Beamte der Verkehrspolizei München auf der B13, auf Höhe der Olympiaschießanlage, einen 39-jährigen Fahrer eines Klein-Lkw einer allgemeinen Verkehrskotrolle. Die Beamten konnten vor Ort Anzeichen für eine Überladung des Fahrzeuges feststellen.
Deshalb wurde der Lkw, der mit Bauschutt beladen war, einer Gewichtskontrolle mit der mobilen Radlastwaage unterzogen.
Die zulässige Gesamtmasse des Lastwagens betrug laut Fahrzeugschein 3190 kg. Die Gewichtskontrolle ergab jedoch für den Lkw ein tatsächliches Gewicht von 5280 kg und somit annähernd das Doppelte des zulässigen Gewichtes. Die zulässige Gesamtmasse wurde folglich um 2090 kg überschritten, was eine Überladung des Fahrzeuges um 65,51 Prozent ergibt.
Eine noch massivere Überladung war jedoch auf der Hinterachse des Lkw festzustellen. Statt einer zugelassenen Achslast von 1800 kg brachte der Lkw 3820 kg auf die Waage - was eine Überladung um 2020 kg und 112,22 Prozent bedeutet. Die Tragfähigkeit der Reifen war ebenfalls um mehr als das Doppelte überschritten.
Aufgrund dieser massiven Überladung wurde dem 39-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro, Auslagen und Gebühren sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse negativ auf das Fahrverhalten des Fahrzeuges auswirkt und dadurch erhebliche Gefahren für den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer entstehen können. Das zusätzliche Gewicht verlängert nicht nur deutlich den Bremsweg, sondern verändert auch nachteilig das Kurvenverhalten des überladenen Fahrzeuges.
Artikel vom 05.05.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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