KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Weitere Gewinnspiele
Übernachtungen sind unter Auflagen wieder möglich
Alpenvereinshütten in Bayern
Seit letztem Wochenende können Wanderer wieder Bergtouren mit Übernachtungen planen - allerdings unter strengen Auflagen. Foto: Stefan Dohl
Bayern/München · Ab sofort sind Übernachtungen auf den Alpenvereinshütten in Bayern grundsätzlich wieder erlaubt. Allerdings müssen sich Besucher auf neue Abläufe und Vorgaben einstellen – und zwar in allen Bereichen: bei den Reservierungen, der Schlafplatzvergabe, in den Waschräumen und auch beim Essen.
Außerdem: Wegen der strengen Auflagen werden nicht alle Hütten öffnen können. Dazu zählen insbesondere Hütten, die nur Lager-Plätze zum Übernachten anbieten. Übernachtungsgäste auf Alpenvereinshütten in Bayern sollten diese wesentliche Punkte beachten:
- Zimmer reservieren: Es gilt eine uneingeschränkte Reservierungspflicht! Ohne vorherige Anmeldung gibt es keinen Schlafplatz.
- Reservierung bestätigen lassen: die Übernachtungskapazitäten auf den Hütten sind deutlich eingeschränkt. Es kann sein, dass auch Reservierungen, die vor einiger Zeit von der Hütte bestätigt wurden, so nicht mehr aufrecht erhalten werden können.
- Rucksack packen: Neben einem Mund-Nasen-Schutz werden die Gäste je nach Hütte auch einen eigenen wärmenden Schlafsack (keinen Hüttenschlafsack) sowie ein eigenes Kissen und ein eigenes Laken mitnehmen müssen. Details dazu sind vorab mit den Hüttenwirtsleuten abzustimmen.
- Abläufe beachten: Jede alpine Unterkunft hat andere bauliche Voraussetzungen und muss die Vorgaben der Behörden anders umsetzen. Allen gemein ist: Gäste werden an der Hütte in Empfang genommen und dort über die Laufwege, Zeitpläne und Vorsichtsmaßnahmen aufgeklärt.
- Abstand halten: In einem Raum dürfen maximal zwei Hausstände übernachten - unabhängig davon, ob es sich um ein Lager oder ein Zimmer handelt. Für die Nutzung der öffentlichen Waschräume wird es vorgegebene Zeiten pro Raumbelegung geben. Eine ähnliche Prozedur kann es je nach Hütte beim Frühstück und Abendessen geben.
In der Österreich öffneten die Hütten bereits am Freitag vor Pfingsten. Allerdings ist eine Einreise nach Österreich aus touristischem Grund nicht erlaubt. Lockerungen werden ab Mitte Juni erwartet. Dann steht ein Bergausflug in Tirol auch nichts mehr im Wege.
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenanzeiger (weitere Artikel)