Personenbeschreibung führt Polizei zum Täter

München · Vergewaltiger wird gefasst

Ermittlungserfolg der Münchner Polizei. Foto: CCO

Ermittlungserfolg der Münchner Polizei. Foto: CCO

München/Ludwigsfeld · Am vergangenem Dienstag (11.08.) kam es in der Zeit von 21:15 Uhr bis 21:30 Uhr, am Löschwassersee nördlich des Rangierbahnhofes München-Nord zu einer überfallartigen Vergewaltigung durch einen unbekannten Täter. Er verging sich an einer 21-jährigen Münchnerin, die sich zum Baden an der Örtlichkeit aufgehalten hatte. Im Anschluss an die Tat konnte der unbekannte Täter flüchten.

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Am Donnerstag, 13.8, gegen 21:00 Uhr, kam es an der gleichen Tatörtlichkeit am Löschwassersee in Ludwigsfeld zu einem erneuten Sexualdelikt. Hierbei führte ein bislang unbekannter Täter Selbstbefriedigungshandlungen vor zwei Frauen (26 und 29 Jahre alt) aus, die sich im See befanden und im flachen Wasser zum Ufer gingen. Im Anschluss an die sexuelle Handlung, bei der der Täter gegenüber den beiden Frauen aus München deutlich sichtbar sein Geschlechtsteil entblößt hatte, flüchtete dieser in unbekannte Richtung.

Die beiden jungen Frauen begaben sich am Samstag, 15.8, zur Polizeiinspektion 44 (Moosach) und zeigten den Vorfall vom Donnerstag nachträglich an. Hierbei gaben die Münchnerinnen zudem eine detaillierte Personenbeschreibung des unbekannten Täters ab.

Anhand der übermittelten Personenbeschreibung durch die Tatopfer konnten zivile Einsatzkräfte der Polizeiinspektionen 43 (Olympiapark) und 44 (Moosach) gemeinsam am Montagnachmittag (17. August) einen männlichen Tatverdächtigen im Bereich des Löschwassersees antreffen und vorläufig festnehmen. Hierbei handelte es sich um einen 36-jährigen Kosovaren mit Wohnsitz in München.

Im Laufe der weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen und nach Auswertung der an der Tatörtlichkeit gesicherten Spuren und Beweismittel, erhärtete sich der Tatverdacht gegen den Kosovaren. Der zuständige Ermittlungsrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I am Dienstag, 18. August, Untersuchungshaftbefehl wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung gegen den Tatverdächtigen.

Artikel vom 19.08.2020
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