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Ebersberg/Landkreis · Neue Beschränkungen im Landkreis
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Ausschweifende Partys soll es im Landkreis Ebersberg nicht mehr geben. Foto: CC0
Ebersberg/Landkreis · Die Coronazahlen im Landkreis Ebersberg steigen und steigen. Am Dienstag lag die 7-Tage-Inzidenz bei 46.56. Damit wurde der Signalwert von 35 im Landkreis Ebersberg deutlich überschritten, der sogenannte Warnwert von 50 aber nicht erreicht. Doch auch das scheint nur eine Frage der Zeit zu sein.
Die aktuell festgestellten Neuinfektionen im Landkreis gehen in der Hauptsache zurück auf drei Familienfeiern – eine Hochzeit, die außerhalb des Landkreises gefeiert wurde, eine Tauf- und eine Geburtstagsfeier. Die Allgemeinverfügung für den Landkreis, die Anfang der Woche in Kraft getreten ist, beschränkt die Anzahl der Gäste bei privaten Feiern in öffentlichen und angemieteten Räumen auf 50. Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Für Feiern in entsprechend großen privaten Räumlichkeiten gilt die dringliche Empfehlung die Personenanzahl auf 25 zu begrenzen und die AHA-Regeln konsequent einzuhalten.
Es bleibt festzuhalten, dass derzeit private Feiern das Infektionsgeschehen im Landrkreis entscheidend beeinflussen, weshalb auch hier die Einschränkungen ansetzen.
Artikel vom 13.10.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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