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Verschärfte Lockdown-Regeln in der Stadt, ab Freitag auch im Landkreis
„Notbremse“ trifft für München in Kraft
Click&Meet: Bei einer Inzidenz über 100 bis 200 ist nur noch Terminshopping mit gültigen Coronavirustest möglich. Foto: Daniel Mielcarek
München/Landkreis München · Nachdem heute die Münchner 7-Tage-Inzidenz zum dritten Mal in Folge über 100 liegt, gelten gemäß Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seit Mittwoch, 14. April, 0 Uhr wieder verschärfte Lockdown-Regeln. Am Sonntag hatte das RKI für München zunächst einen Wert von 94,4 ausgewiesen.
Dabei handelte es sich offenkundig um einen Wert, der auf einen Datenfehler zurückzuführen ist. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat an diesem Tag für München einen Wert von 116,4 gemeldet.
Im Landkreis München greift die Notbremese ab Freitag
Am Mittwoch, 14. April, hat die Sieben-Tage-Inzidenz auch im Landkreis München den Schwellenwert von 100 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Aktuell liegt der Wert bei 126,7. Dies bedeutet, dass die sogenannte „Notbremse“ im Landkreis ab Freitag, 16. April, in Kraft tritt.
Treffen & Ausgangssperre
Private Zusammenkünfte sind nur möglich für die Angehörigen des eigenen
Hausstands und einer weiteren Person (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
Außerdem tritt zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre in Kraft.
Terminshopping mit Test
Bei einer Inzidenz über 100 bis 200 ist Terminshopping mit Coronavirustest möglich („Click und Meet“).
Wichtig beim Betreten des Ladengeschäfts ist die Vorlage eines negativen
Coronavirustest-Ergebnisses. Generell sind der PCR-Test, der POC-Antigentest
und der Selbsttest unter Aufsicht zugelassen. Es gilt jedoch eine zeitliche
Befristung. Bei einem PCR-Test darf das Ergebnis des Tests nicht älter als
maximal 48 Stunden sein. Beim POC-Antigentest dürfen maximal 24 Stunden
zwischen Testergebnis und Besuch im Ladengeschäft liegen.
Unter
„Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann ein Selbsttest mit dafür
in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltests zur Laienanwendung durchgeführt
werden. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von
den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation
mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln
unbedingt einzuhalten. Der Selbsttest unter Aufsicht berechtigt nur zum
Betreten des jeweiligen Ladens, vor dem der Selbsttest durchgeführt wurde.
Für alle Läden, die inzidenzunabhängig geöffnet sind wie beispielsweise Nahrungsmittelläden und Drogerien, sind weder Termin noch Test nötig.
Friseure sowie Dienstleistungsbetriebe der nicht-medizinischen Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege bleiben geöffnet, andere Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, und Tattoo-Studios sind geschlossen.
Keine Kultur & Freizeit
Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Das gilt auch wieder für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten. Büchereien, Archive und Bibliotheken können mit Hygienekonzept und Kundenzahlbegrenzung weiter geöffnet bleiben.
An Musikschulen ist Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform untersagt, Gleiches gilt für Angebote derberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Angebote der Erwachsenenbildung.
Unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen ist nur kontaktfreier Sport erlaubt, die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Kinderbetreuung & Schulen
Für Kinderbetreuung und Schulen gilt
nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Sonderregel:
Hier muss jeweils am letzten Arbeitstag der Woche verbindlich
festgelegt werden, welche Inzidenzeinstufung in der kommenden Woche gilt.
Am Freitag wurde für die Woche vom 12. bis 18. April für die Münchner Kinderbetreuungseinrichtungen
und Schulen die Inzidenzeinstufung „50-100“ festgelegt. Die Kinderbetreuung
erfolgt derzeit im eingeschränkten Regelbetrieb in festen Gruppen. An den
Schulen findet in an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen Wechsel-
bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt, für die
Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts
gilt eine Testpflicht. Mehr Infos gibt es unter muenchen.de/corona
Die nächste Inzidenzeinstufung für Schulen und Kinderbetreuung – dann gültig für die Woche vom 19. bis 25. April – muss nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am Freitag, 16. April, erfolgen.
Artikel aktualisiert am 14.4.2021, 12:41
Artikel vom 13.04.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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