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Streitpunkt bleibt die Zuschauer-Frage
UEFA prüft weiter: Bleibt München Austragungsort der Fußball-EM?
Fußballspiele in der Allianz Arena vor vielen Fans sind derzeit noch wenig realitstisch. Foto: Stefan Dohl
München · Das Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union (UEFA) hat am Montag (19. April) die Entscheidung vertagt, ob München Austragungsort der UEFA EURO 2020 bleibt. Die UEFA möchte noch weitere Faktoren zur Umsetzung des Turniers in der Landeshauptstadt prüfen.
Artikel vom 11.06.2021: Die Statistik macht Mut
Der bisherige Plan sieht vor, dass in der Fußball-Arena München drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft gegen Weltmeister Frankreich (15. Juni, 21 Uhr), Europameister Portugal (19. Juni, 18 Uhr) und gegen Ungarn (23. Juni, 21 Uhr) stattfinden sollen. Dazu soll am 2. Juli (21 Uhr) ein Viertelfinale in der Landeshauptstadt ausgespielt werden. Die paneuropäische Fußball-Europameisterschaft läuft vom 11. Juni bis 11. Juli 2021.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Ich bedauere sehr, dass noch keine Entscheidung für den Spielort München getroffen wurde. München hat sich für die UEFA stets als zuverlässiger Partner erwiesen. Wir hoffen und glauben aufgrund unserer bisherigen Arbeit und des fundierten Konzepts, das unser Projektteam zusammen mit dem DFB und verschiedenen städtischen und staatlichen Partnern erarbeitet hat, noch immer an eine positive Entscheidung für München. Die Landeshauptstadt München hat zur Umsetzung der Fußball-Europameisterschaft in der Corona-Pandemie verschiedene Szenarien erarbeitet, um ihrer Verantwortung gegenüber der UEFA und für die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Bevölkerung Rechnung zu tragen.“
Die vom DFB und dem EURO-Organisationsteam
der Landeshauptstadt München entworfenen Stadion-Szenarien bieten alle Optionen,
um auf die Infektionslage zum Zeitpunkt des Turniers angemessen vorbereitet
zu sein:
Welches Szenario zur Fußball-Europameisterschaft umgesetzt werden kann und wie viele Zuschauer die Spiele letztlich in der Fußball-Arena München verfolgen können, wird die zum Turnierzeitraum gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgeben.
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