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Jeder Verein soll seinen Platz haben
Städtische Sporthallen-Infrastruktur bleibt stabil
Den Neubau der Dreifachsporthalle des TSV München-Ost fördert die Stadt in einem Sonderprogramm. Foto: bs
München · Das Immobilienportfolio der Landeshauptstadt München umfasst aktuell 383 Sporthallen, davon 33 Dreifach-, 28 Zweifach- sowie 322 Einfach- und Kleinsporthallen.
Mit der zusätzlichen Realisierung der vom Stadtrat beschlossenen Einzelprojekte in Freiham und der Messestadt Riem und den Projekten der drei Schulbauprogramme verfüge die Landeshauptstadt perspektivisch sogar über 418 Sporthallen, davon 75 Dreifach-, 50 Zweifach- und 293 Einfach- und Kleinsporthallen, heißt es in der "Rathaus Umschau" Dies entspricht einer Steigerung von rund 23 Prozent im Vergleich.
Laut Demografiebericht von 2019 soll die Bevölkerung Münchens bis 2040 weiter um rund 18,8 Prozent wachsen. Der Sportausschuss des Stadtrats hat daher der Einschätzung des Referates für Bildung und Sport zugestimmt, dass durch die bestehenden und im Rahmen der Schulbauprogramme geplanten Sporthallen auch perspektivisch genügend städtische Sporthallen zur adäquaten Versorgung des Schul- und Vereinssports zur Verfügung stehen werden. Die städtischen Sporthallen sollen im Regelfall im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen realisiert werden.
Die Mehrzahl der Sporthallen in München sind städtische Sporthallen (aktuell etwa 78 Prozent). Dieses Angebot wird durch Vereinssporthallen (etwa 22 Prozent) ergänzt. Aktuell gibt es nach Angaben der Stadt München 46 vereinseigene Sporthallen, davon 14 Dreifach-, elf Zweifach-, 16 Einfach- und fünf Kleinsporthallen.
Im Rahmen des Sonderförderprogramms Sporthallenbau, das 30 Prozent Zuschuss und 30 Prozent Darlehen von der Stadt beinhaltet, sind bislang die Hallenbaumaßnahmen des ESV München (Erweiterung der Dreifachsporthalle), des TSV München-Ost (Neubau einer Dreifachsporthalle und Sanierung des Bestands) und der Turnerschaft Jahn München (Neubau einer Dreifachsporthalle) unterstützt worden.
Zu den Fördervoraussetzungen gehören neben der Art der Anlage verschiedene besondere Merkmale, zum Beispiel die Größe des Vereins (mindestens 2.000 Mitglieder, mindestens zehn Abteilungen) sowie eine ausreichende und nachgewiesene Wirtschaftskraft des Vereins.
Artikel vom 21.04.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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