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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommt
München · Familie und Beruf besser vereinbaren
Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat
München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Das Bundeskabinett hat Anfang Mai den Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz) beschlossen.
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord
Mit der Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein prioritäres bildungs- und familienpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erhöhen die Chancengerechtigkeit, stärken die individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung schafft durch höhere Erwerbstätigkeit und höhere Erwerbseinkommen auch volkswirtschaftliche Renditen.
Der Anspruch tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das entsprechende Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es selbstverständlich nicht.
Außerdem sollen den Ländern mit diesem Gesetzentwurf weitere Finanzhilfen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt werden. Das Gesetz zur Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens ist bereits am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten. Zusammen mit den Mitteln aus dem bereits gestarteten Investitionsprogramm für den beschleunigten Infrastrukturausbau sollen über dieses Sondervermögen Finanzhilfen des Bundes in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit wurden die Bundesmittel gegenüber den im Koalitionsvertrag dafür ursprünglich vorgesehenen 2 Milliarden Euro nahezu verdoppelt.
Darüber hinaus wird den zusätzlichen Lasten der Länder und Kommunen bei den laufenden Betriebskosten durch eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung im Finanzausgleichsgesetz zugunsten der Länder Rechnung getragen. Entsprechend der gestaffelten Einführung des Rechtsanspruchs beteiligt sich der Bund hier ab 2026 aufwachsend an den Betriebskosten und finanziert diese ab dem Jahr 2030 dauerhaft mit 960 Mio. Euro jährlich mit.
Florian Post
Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden
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